Würdet Ihr in ein Mehrfamilienhaus einziehen (Mietwohnung), in diesem auch der Besitzer drin wohnt?

10 Antworten

Ein wichtiges Kriterium ist, ob es die einzige Mietwohnung in dem Haus ist oder ob das Haus mehr als zwei Wohnungen hat. Wegen der erleichterten Kündigung durch den ebenfalls darin wohnenden Eigentümer.

Ansonsten kann das sehr gut sein, aber auch sehr schlecht. Es kommt sehr auf die Vermieter an und ob die Chemie stimmt. Meist stimmt sie noch zu Anfang, denn sonst würde gar niemand einziehen, aber im Lauf der Zeit kommen die Marotten hoch, bzw. was man aneinander als störend empfindet.

Eine Tendenz glaube ich, festgestellt zu haben:

Handelt es sich bei den Eigentümern um Rentner, deren einzige Aufgabe es noch ist, sich um das Haus und Garten zu kümmern, werden diese alles ganz genau nehmen und auch jede Kleinigkeit anmerken. (Dipferlsch...)

Außerdem niegen sie dazu, ständig auf der Lauer zu sein, was wohl als nächstes passiert.

Oftmals haben solche Leute keine anderen Interessen mehr und das Leben wäre so langweilig, wenn man nicht die Mieter, bzw. den Zoff mit ihnen hätte.

Was anderes ist es bei Leuten, die noch im Beruf stehen und genügend anderes zu tun haben, als sich darum zu kümmern, was die Mieter machen. Solche Leute sind froh, wenn sie nichts auszusetzen finden, bzw. verdrängen lieber, als dass sie aus jeder Kleinigkeit einen Elefanten machen.

Diddy57  11.07.2016, 15:49

.. da geb ich dir vollkommen Recht! Hab das mit dem Rentner selbst mal miterlebt.

Eher nicht. Den Fall hatten wir schon mal, aber da waren wir auch nur zwei Parteien, also alleine mit dem Vermieter-Ehepaar. War anfangs o.K., aber mit der Zeit gab es dann immer mehr Meinungsverschiedenheiten, was man als Mieter in ihrem Haus darf und was nicht, beispielsweise über Nacht mehrköpfigen Besuch empfangen, der dann morgens durch ihr Treppenhaus latscht.

Bei mehreren Parteien kann es vielleicht wieder anders aussehen, hängt aber vom Vermieter ab.

Mehrfamilien haus ja, Zweifamilienhaus Nein. Warum nicht? Der V. könnte dir jederzeit nach 573a BGB ohne Grund kündigen, allerdings mit um drei Monate verlängerter KF. Du sitzt also auf dem Schleudersitz.

Alternative: Es wird seitens des Vermieters auf Kündigung nach 573a BGB verzichtet und ebenso auf Kündigung für Eigenbedarf. Und das für 10 Jahre.

In jeder Wohnung wohnt üblicherweise der Besitzer - das ist die Definition von "Besitz": Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat.

Du meinst den Eigentümer. Ich hatte das eine zeitlang so und habe damit gute Erfahrungen gemacht, da das Verhältnis zur Vermieterin sehr gut war. Aber so pauschal kann man das vorher nicht beurteilen...

Einmal und nie wieder. Hängt natürlich auch vom Vermieter ab. Ich habe jedenfalls damit ganz schlechte Erfahrungen gemacht.