Mietwohnung: Ofen ja oder nein?

14 Antworten

Ohne mietvertragliche Vereinbarung hast Du keinen Anspruch auf einen Ofen. Folglich wirst Du selbst einen Ofen beschaffen und auch finanzieren müssen. Aber auch der Schornsteinfeger muß den Einbau genehmigen.

Es ist unerheblich ob die Mieter unter Dir einen Ofen vom Vermieter haben oder nicht, denn der kein Vermieter ist dazu verpflichtet seine Mieter gleich zu behandeln.

erstmal mit vermieter klären und dann mit dem kaminfeger.wenn der kamin geeignet ist kannst anschließen brauchst aber wegen dem ofen eine abnahme durch kaminfeger

Am besten vorher schon mit dem Kaminkehrer klären, ob ein Ofeneinbau und -anschluss grundsätzlich mögich ist und worauf ggf. zu achten ist. Änderungen oder Entfernen hinterher kommt viel teurer, als wenn man sich gleich die richtigen Informationen vom Kaminkehrer geben läßt.

@bwhoch2

nur der vermieter muss es auch erlauben

Der Vermieter kann Ihnen die Zustimmung zum Betrieb eiens Ofens erteilen. Sofern ein Zentralheizsystem o.ä. vorhanden ist, muß er das nicht. erteilt er die Zustimmung, wird er Ihnen die schriftliche Zusicherugn für den späteren Rückbbau bei Auszug auf Ihre Kosten abverlangen und Ihnen die zusätzliche Kehrgebühr für den Betreib der Ofenanlage berechnen. Rein praktisch bedeutet für Sie der Betreib vermutlich eine gewisse Kostenersparnis aber andererseits auch eine Riesensauerei und Plackerei mit dem Antransport der Festbrennstoffe und der Entsorgung der Asche.

Denken Sie mal gut darüber nach, bevor Sie evtl. auch noch auf Petroleumlampen und Kerzen umsteigen.

gemietet wie gesehen .... da war kein Ofen - also muss der Vermeiter auch keinen beschaffen, das musst Du selber machen ... inklusive Prüfung durch Schornsteinfeger etc.

Bevor Du den Vermieter kontaktierst und schlafende Hunde weckst, dann solltest Du zu allererst mit dem Bezirksschornsteinfeger reden und ihn fragen, ob es möglich ist an dieserm Ort einen Ofen auf zu stellen und welche Auflagen er von Dir fordert. Denn wenn der schwarze Mann die Genehmigung zum Aufstellen und Betreiben eines Ofens nicht erteilt, brauchst Du Dir um die Folgekosten und Gehemigungen durch den Vermiiete keine Sorge machen. Bedenken solltest Du auch, daß wenn Du diesen Ofen aufstellst, welche Folgekosten Jahr für Jahr auf Dich zukommen. Denn der Schornstein eines Kaminofens bedarf einer höheren Wartung als ein Schornstein an dem eine Gasheizung hängt. Für die Reinigung dieses Schornsteins kommst Du allein auf. Dann kommt die jährliche Kontrolle des Kamins durch den schwarzen Mann und die Brennstofflagerung ist auch nicht zu vernachlässigen, denn Du darfst, wenn ich mich richtig erinnere nur Holz verbrennen, daß mindestens 2 Jahre trocken gelagert wurde und nur eine bestimmte Restfeuchte haben darf. Also da würde ich lieber auf Holzbrikett umsteigen. Aber auf Dauer mit dem Kaminofen zu heizen wird wohl recht teuer werden, wenn man alle laufende Kosten zusammen rechnet. Man darf auch die Aschelagerung und -entsorgung nicht vergessen.