Würdet ihr einen Verwandten oder Bekannten, der obdachlos geworden ist, bei Euch aufnehmen (unten steht mehr)?

10 Antworten

Bei meinen Freunden und Verwandten würde ich da ausnahmslos "Ja!" sagen. Da gibt's niemanden, dem ich nicht vertraue oder dem ich nicht helfen würde, wenn er durch unglückliche Umstände in eine solche Situation geraten würde.

Ich kann mir allerdings durchaus vorstellen, dass das in anderen Familien und mit anderen Freunden bei anderen Menschen ganz anders aussieht :). In so einem Fall würde ich anbieten, fix im Netz zu recherchieren, welche Anlaufstellen es in solchen Situationen gibt und denjenigen im Zweifel auch dort hin fahren. Ebenfalls würde ich meine Hilfe anbieten rund um Begleitung bei Ämtergängen oder eben Recherche im Netz, was wie und wo gemacht werden sollte und kann.

Ein komplettes Abweisen und Verweigern jeglicher Unterstützung käme für mich wahrscheinlich echt nur dann infrage, wenn es sich um Personen handelt, wo das nicht zum ersten Mal passiert ist und wo, z.B. durch Sucht und mangelnde Bereitschaft zum Entzug, bereits erfolgte Unterstützung keine Änderung gebracht hat. Denn gerade beim Thema Sucht ist es halt leider auch gar nicht so selten möglich, dass da erst Einsicht und Willen zur Veränderung kommt, wenn derjenige wirklich ganz unten angekommen ist und keine anderen Möglichkeiten mehr hat...

Hallo ich würde ihn von der Straße holen.Und ihn helfen ein Schlafplatz und Essen geben.Und ihn im Leben wieder zurück zuholen.Und ihn eine Wohnung zu suchen.Viel Erfolg solche Menschen beeindrucken mich.Die anderen Menschen helfen.lg

Mit Sicherheit würde ich nicht jeden Verwandten bei mir wohnen lassen und einen Bekannten eher auch nicht. Einen guten Freund würde ich bei mir wohnen lassen, würde mir aber von ihm versprechen lassen, dass er sich nach einer eigenen Wohnung umsieht.

kommt auf die person an und wie weit du ihm vertraust. eventuell nur übernachtung. dann muss er sich aber melden. ich würde ihm eine bestimmte zeit einräumen damit er sich eine wohnung suchen kann.

Sofern genügend Platz vorhanden ist, der die Störung der eigenen Privatsphäre verhindert und der Gast sich den Gepflogenheiten der Gastgeber entsprechend gut benimmt, könnte man eine solche Gunst für einen überschaubaren Zeitraum gewähren.