würde ein arbeitgeber es merken wenn man änderungen am führungszeugnis vornimmt?

11 Antworten

Man darf keine Urkunden fälschen:

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im
Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde
verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Das ist bei einer Kopie sicherlich machbar mit der heutigen Technik.

Viele Arbeitgeber lassen sich spätestens bei Arbeitsbeginn das Original zeigen. Da würde es mit einiger Wahrscheinlichkeit herauskommen.

Das unangenehme: Kommt das raus, begründet das eine fristlose Kündigung. Heute, morgen, in 40 Jahren, da gibt es keine Verjährungsfrist.

Es kann durchaus sein, dass ein Arbeitgeber das bemerkt; wenn es aber geschickt gemacht ist, fällt es vielleicht nicht auf. In jedem Fall ist es eine Straftat und man muss wissen, ob man das Risiko des Entdecktwerdens eingehen will.

Kann sein, muss nicht sein, je nachdem wie "gut" es gemacht ist. Wenn er dir auf die Schliche kommt, bist du wegen Urkundenfälschung dran und bekommst eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe.

wenn er das Führungszeugnis selbst abfragt.. klar.

ob er es macht? wenn begründete Zweifel Bestehen...auf jeden Fall.

Mal abgesehen davon, das fälschen eine straftat ist...

jw123456789 
Fragesteller
 20.08.2017, 16:58

dann is es eben ne straftat, würde einen aber einiges leichter machen...