Polizeiliches Führungszeugnis für Mediengestaltung?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schlicht und einfach: Nein!

Es gibt bestimmte Arbeitsbereiche (z.B. in der Kinder- und Jugendlichenbetreuung), wo Arbeitgeber durch den Gesetzgeber verpflichtet sind, vom Arbeitnehmer ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen.

Ansonsten gilt: Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber nicht das Recht dazu!

Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Vorlage eines Führungszeugnisses nachweisen kann.

Auf diesen (beispielhaften) Seiten kannst Du Dich informieren, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Recht oder gar die Pflicht hat, eine solche Vorlage zu verlangen:   https://www.datenschutz-notizen.de/fuehrungszeugnisse-grundsaetzlich-nein-aber-welche-ausnahmen-gibt-es-3914621/   oder:   https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Auskunftspflicht_Bewerber_Straftaten_Erweitertes_Fuehrungszeugnis_Fuenftes_Gesetz_Aenderung_Bundeszentralgregistergesetz.html

Es ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen ein Mediengestalter dem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorlegen müsste.

Das ist die rechtliche Situation.

Wenn Du Dich allerdings auf diesen Job erst bewirbst, stehst Du jedoch vor einem Dilemma, weil Du nicht weißt, wie eine - berechtigte - Weigerung vom potenziellen Arbeitgeber "aufgenommen" wird. Du wirst dann unter Umständen also nicht darum herum kommen, seinem unberechtigten Verlangen zu entsprechen, um den Job zu bekommen - was wieder zeigt, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge sind.

Der Großteil der hier bisher gegebenen Antworten - die auf ein pauschales und unreflektiertes "Ja!" hinauslaufen - ist übrigens Unsinn!

Es kommt u.a. auch auch Branche und Arbeitsplatz an.

Wenn ich jemanden einstelle, was selten genug vorkommt, dann will ich auch ein Führungszeugnis von dem sehen ebenso eine saubere Schufa.

Warum?

Ich bin Finanzdienstleister. Angestellte und Geschäftspartner handhaben die Daten von zahlreichen Privat- und Firmenkunden inkl. derer Steuer-, Versicherungs- und Einkommenssituation daher muss ich in der Lage sein die Zuverlässigkeit der Leute bewerten zu können.

Wenn jemand bereits wegen einer Vermögensstraftat verurteilt wurde muss ich dies wissen damit ich den Bewerber, sachlich begründet ablehnen kann.

Die gleiche Argumentation auf die von dir angegebene Branche zu übertragen fällt mir eindeutig schwerer.

Durch die Vorlage des Führunugszeugnisses will der Arbeitgeber sicherstellen, dass sei künftiger Mitarbeiter keine aktuellen Strafeintragungen hat.

Im Führungszeugnis sind dabei Freiheitsstrafen ab 3 Monaten bzw. ab 90 Tagessätzen Geldstrafe aufgeführt, die nach einer gewissen Zeit auch wieder gelöscht werden.

In einigen Berufen, die mit Pflege, Betreuung und vor allem mit Kindern zu tun haben, ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter keine einschlägigen Vorstrafen im Berecih von Sexualdelikten haben.

Selbstverständlich hat der Arbeitgeber das Recht, sich nach der Unbescholtenheit seiner Leute zumindest vor Antritt der Arbeit zu erkundigen.

Familiengerd  16.10.2017, 10:08

"Selbstverständlich hat der Arbeitgeber das Recht, sich nach der Unbescholtenheit seiner Leute zumindest vor Antritt der Arbeit zu erkundigen."

Das ist falsch!

Ein Arbeitgeber - der nicht ohnehin zur Anforderung verpflichtet ist - hat nur dann das Recht, ein Führungszeugnis zu verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Einfach nur sich der "Unbescholtenheit seiner Leute" vergewissern zu wollen, ist kein berechtigtes Interesse!

Altersweise  16.10.2017, 10:17
@Familiengerd

Das berechtigte Interesse sehe ich in jedem Fall dann gegeben, wenn dem Arbeitnehmer irgendwelche Werte anvertraut werden. Das muss nicht unbedingt die Hauptkasse der Firma sein, das kann schon ein Schlüssel zum Betrieb oder zur Werkstatt sein.

Familiengerd  16.10.2017, 10:35
@Altersweise

DAS reicht ganz sicher nicht und ist kein berechtigtes Interesse im rechtlichen Sinne, allenfalls individuell-persönlich motiviert!

Mit einer solchen Argumentation könnte praktisch jeder Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen.

Aus der Frage geht nicht hervor, ob du dich um den Job bewirbst, oder ob du den Job schon hast.

Grundsätzlich wird für deinen Fall gelten, dass du kein PF vorlegen musst. Wenn du dich aber in der Bewerbungslinie befindest, kann die Nichtvorlage dazu führen, dass der potentielle AG dich nicht einstellt.

Vielleicht sollte man sogar in beiden Fällen vor dem Arbeitsgericht klagen! Bei der nächsten AN-Suche wird der AG vorsichtiger sein und sich dieser Fragen enthalten.

In bestimmten Berufen und Branchen muss jeder potentielle AN ein PF vorlegen. Mediengestaltung gehört wohl eher nicht dazu!

Wenn der Arbeitgeber ein PF will, musst du es vorlegen. Das hat mit dem Beruf nicht das Allergeringste zu tun.

Es gibt auch Vorstrafen, die dich für den Beruf des Mediengestalters disqualifizieren.

Als Mediengestalter arbeitest du hauptsächlich am Computer und
hast viel Kundenkontakt, alleine hier sind schon viele "Reibungspunkte" möglich, die einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Wege stehen.

Wenn du es zB mit den Urheberrechten nicht so genau nimmst, und eine Vorstrafe wegen diversen digitalen Straftaten hast...

AalFred2  16.10.2017, 13:33

Wenn der Arbeitgeber ein PF will, musst du es vorlegen.

Das ist falsch.