Worin besteht der Unterschied zwischen Briefgrundschuld und Buchgrundschuld?

2 Antworten

Grundsätzlich sind Grundschulden Briefgrundschulden, es sein denn das ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Buchgrundschuld wird nur ins Grundbuch (Abt. III) eingetragen und kann in der Regel nur durch Änderung dieser Eintragung übertragen werden.

Bei einer Briefgrundschuld gibt es zusätzlich zur Eintragung auch den Grundschuldbrief als Dokument. Dieses kann auch per Übergabe und vertrag übertragen werden ohne dass die Eintragung ins Grundbuch gleichzeitig geändert wird.

Daher kann es bei Briefgrundschulden sein dass der tatsächliche Gläubiger mittlerweile ein anderer ist als der im Grundbuch eingetragene.

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