Bei Hauskauf noch Briefgrundschuld eingetragen

2 Antworten

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  1. Wenn die 20000 gezahlt waren, dann hat der Verkäufer irgendwann von seiner Bank die Löschungsbewilligung zugesandt bekommen. Die muß er nur dem Notar vorlegen und alles ist ok.
  2. Wenn er die 20000 gezahlt hat, aber die Löschungsbewilligung verloren hat und der Gläubiger dieser Grundschuld keine Auskunft bringen kann, dann wird das Amt öffentlich bekannt geben, dass sich der Gläubiger zu melden hätte. Dieser Vorgang dauert hier 8 Monate, in der das Objekt nicht verkauft werden kann. Erst danach wird vom Amt die eingetragene Grundschuld für nichtig erklärt und der Verkäufer kann das Haus veräußern.
  3. Wenn die 20000 nicht gezahlt wurden, dann wird der Notarvertrag so angepasst, dass von eurem Kaufpreis die Restschuld gegenüber diesem Gläubiger direkt abgelöst wird und sich dadurch die Zahlung gegenüber dem Verkäufer mindert.

Egal welcher vorgenannte Fall eintritt, es hat keinen Einfluss auf eure Finanzierung, die Bank geht das sogar noch nichtmals was an.

... und denke bitte daran, dass der bisherige Verkäufer den Nachweis über die Zahlung der Anliegerkosten und den Nachweis zur Kanaldichtigkeitsprüfung beibringt.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, du hast mir sehr geholfen! Wahrscheinlich wird das nicht unsere letzte Frage zum Hauskauf gewesen sein...

Wenn im Kreditvertrag keine solche Vorraussetzung aufgeführt ist, dann brauchst Du das der Bank nicht mitteilen. Vom Kaufporeis werden dann einfach ca. 10000 Euro verwendet um die Last zu löschen. Eine Löschungsbewilligung wird der Notar beantragen.

Aber müssen das nicht die jetzigen Eigentümer beantraten? Das Haus soll ja lastenfrei verkauft werden.

@merrie85

Ja, aber der Notar kümmert sich im Regelfall darum.

@merrie85

Selbstverständlich kann nur der Eigentümer die Löschung anstreben, indem er auf die Bank zugeht die die DM 20.000,00 eingetragen hat. Im KV wird dann vereinbart dass lastenfrei verkauft wird. Wobei natürlich der KP erst fließt, wenn die Löschungsbewilligung vorliegt.

@Bankkaufmann69

Ok. Haben von der Bank auch ein Schreiben an den Notar in unseren Kreditunterlagen, in dem der letzte Satz heißt:

Bitte informieren Sie uns gleichtzeitig über alle in Abt. II und III vorrangig einetragenen und nicht eingetragenen Vorbelastungen sowie über beim Grundbuchamt vorliegende unerledigte Anträge mit Vorrang vor dem anstehenden Auftrag zur Eintragung unserer Grundschulden.

Ist das das Ausschlaggebende? Ich meine in Hinblick auf irgendwelche Hindernisse bei der Finanzierung...

@merrie85

Wenn das Haus lastenfrei verkauft wird, dann fallen alle Einträge zu II und III gleichzeitig weg, und somit sind evtl. vorhandene bisherige Einträge für die Bank uninteressant. Die schreiben das nur rein, weil die ja zunächst nicht wissen, was nach dem Eigentumsübergang zu erwarten wäre. Es ist also völlig ausreichend, wenn Du bestätigst, daß das Haus lastenfrei erworben wird.