Unterschied zwischen Reisender & Handelsvertreter?

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Ja, der Handelsreisende ist Angesteller des Unternehmens und handelt in "fremden Namen und fremde Rechnung". Er bekommt vom Unternehmen ein Fixum, die Spesen und Provision. Der Handelsvertreter ist eigenständiger Kaufmann (im Handelsgegister eingetragen) und handelt auch auf fremden Namen und fremde Rechnung. Er schließt einen "Agenturvertrag" mit dem Unternehmen ab und bekommt nur die Provision, hat auch ein Recht auf Erstattung der Spesen. Beide sind mit Vollmachten ausgestattet (kommt immer auf Absprachen an). Beide können ne Vermittlungs-, Abschluss- und/oder Inkassovollmacht haben. Der Handelsvertreter könnte noch eine Delkrederprovision bekommen. Eine zusätzliche Provision, denn er übernimt das Zahlungsrisiko des Kunden. (Dadurch wählt er die Kunden besonders sorgsam aus). Der Handelsvertreter hat auch noch 1 Jahr nach Beendigung des Agenturvertrages ein Recht auf Provision auf die Umsätze seiner abgeschlosssenen Verträge.

ein Reisender kann auch ein angestellter Außendienstler sein, ein Handelsvertreter ist selbstständig, und muss nicht mal reisen