Wohnwagen anrecht?

5 Antworten

Dein Irrtum: Auch in einer Ehe bleiben die Vermögen der Ehepartner getrennt voneinander und werden nicht automatisch zu gemeinsamem Miteigentum :-O

Und ein Wohnwagen, der für gemeinsame Urlaube genutzt wurde, zählt als Hausratgegenstnd nicht zum Nachlass, sondern fällt dem längslebenden Ehegatten als sog. Voraus, § 1932 BGB, außerhalb des Erbes direkt und allein zu.

Hier handelt der Witwer also völlig korrekt :-)

G imager761

Sicher, wenn es kein Testament gibt, gehören dem Mann 50% und den Kindern 50%.

Es sei den er läuft auf seinen Namen. Wenn er verschenkt wird sollte er den innerhalb der Familie verschenken.

Gibt es ein Testament und wurde der Wagen mit als Erbe aufgeführt, kann einer alleine ihn weder verkaufen, noch verschenken, es darf nicht mal gepfändet werden. Weil es dann zum Familienerbstück wird.

Im Zweifel haben deine Mutter und ihr Mann den Wohnwagen je zur Hälfte erworben. D.h. rein rechtlich können auch nur die Erben und der Mann ihn im Ganzen veräußern. Wenn der Mann ihn alleine veräußert, z.B. da er den Wohnwagen im Besitz hat, dann können dadurch Ansprüche der Erben gegen ihn entstehen. Ob man das dann gerichtlich geltend machen will, ist die andere Frage.

imager761  28.05.2019, 06:34

Nein, im Zweifel fällt er als Voraus § 1932 BGB dem Witwer zu.

Das wird schwierig. Hier müsstest du den Kaufvertrag besitzen. Waren Mutter und Mann beide eingetragen, gehört der Wohnwagen ebenfalls zur Erbmasse.

Verkaufen kann ihn wohl derjenige, der Brief und Zulassung besitzt. Ich vermute hier ist Wohnwagen so ähnlich wie Auto.

Würde mich aber interessieren, wie du das mit der Wohnung geklärt hast :-)

Sternchen88551 
Fragesteller
 25.05.2019, 20:33

Ja es ist so das ich durch das Erbe am Haus auch das Recht habe hier zu Wohnen. Ich muss mich lediglich mit 25% an den Kosten beteiligen außer natürlich Nebenkosten die werden per qm angerechnet.

kabbes69  25.05.2019, 20:49
@Sternchen88551

na ja, du hattest ja schon etwas Probleme um den Mann hiervon zu überzeugen. Aber gut, wenn dies nun geklärt ist.

wenn der Wohnwagen von beiden gekauft wurde würde eh nur die Hälfte in die Erbmasse fallen.