Erbpachtvertrag in der Erbmasse?

3 Antworten

Mein Beileid. Da dem Pächter kein Schaden entsteht und das Konto für seine Überweisung weiterhin besteht, sollte man ihn fairnesshalber vom Tod der bisherigen Vertragspartnerin informieren unter dem Vorbehalt, dass zur Zeit die gesamte Erbengemeinschaft als Besitzer anzusehen ist und weitere Änderungen ins Haus stehen. Das ist aber nur ein Vorschlag.

Erbpachtgrundstücke: Als Grundstückseigentümer oder als Erbbauberechtigte?

Im Moment würde ich dem Gegenüber nur zeitnah mitteilen, dass ihr gemeinsam das Erbe angetreten habt und ihnen eure Kontaktdaten mitteilen.

Alles weitere klärt ihr am besten mit dem Notar, der die Erbpachtverträge und das Testament der Mutter kennt.

Da du eintreten müssen schreibst: Eine Erbbaupacht kann man meist sowohl als Grundstückseigentümer das Grundstück wie auch als Erbauberechtigter das Recht weiter verkaufen, es sei denn im Vertrag wurden hierzu Ausnahmen vereinbart.

Evtl würde ich mir also überlegen, ob man für diese Grundstücke die EG weiterführt bis man einen Käufer gefunden hat. Hier kann aber wieder der Notar besser beraten.

Und bis wann müssen wir in den Vertrag eintreten?

In der Form gar nicht, da es dazu keiner Handlung bedarf. Der Vertrag fällt den Erben vielmehr automatisch mit den Erbfall (= Tod des Erblassers) zu.

Wann (zeitliche Frist ?) müssen wir den Vertragspartner des Erbpachtvertrages über den Tod unserer Mutter informieren?

Eine allgmeine Pflicht den Vertragspartner über den Tod zu informieren gibt es a priori nicht. Letztlich muß der Vertragspartner informiert werden, sobald man irgend etwas von diesen will, z.B. Änderung der Postanschrift, übertragen des Vertrages von der Erbengemeinschaft auf einen Erben, ... .