Wohnungsübergabe , Boden durch Hund beschädigt?
Hallo !
Wir haben am 01.02.2019 eine Wohnungabnahme mit unserer Mieterin gehabt.
Die Wohnung wurde bevor diese eingezogen ist , Kernsaniert. ( Fertigstellung 30.12.2017 , sie ist eingezogen am 1.1.18)
Sie hat also genau 13 Monate in dieser Wohnung gewohnt.
Diese Mieterin hatte einen Hund , der aber scheinbar wenig bis garnicht stubenrein war.
Im Abnahmeprotokoll habe ich schon notiert gehabt, dass dort Beschädigungen am
Boden existieren und diese vermeintlich durch Flüssigkeiten hervorgerufen sind.
Desweiteren hat sie hier Müll hinterlassen , den sie noch abholen wollte und in diesem Zuge auch ein paar kleine Mängel beseitigen wollte - heute ist der 12.
Die Abnahme ist also schon ein paar Tage her.
Wie verhalte ich mich zwecks des Bodens hier jetzt korrekt.
Mich ärgert es , dass der Boden - in meinen Augen - „kaputt“ ist.
Die Mieterin ist ziemlich uneinsichtig was das angeht.
Muss ich mir einen kostspieligen Gutachter ins Boot holen oder reicht eine zweite Meinung eines Bodenlegers/ Schreiners etc ?
Dass ich das mit der Kaution verrechnen kann ist mir klar , aber die reicht dafür nicht aus.
5 Antworten
Wir waren mal mit verpissten Bodenleisten, schön in Stücke geschnitten und luftdicht in Plastiktüte verpackt vor Gericht. Das hat gereicht. Da war kein Gutachter nötig. Einmal kurz die Nase rein halten und alles war klar.
In einem anderen Fall, wo es um eine total durch kalten Rauch versiffte Wohnung ging, wollte das Gericht nach über einem halben Jahr einen Gutachter schicken. Auch hier hatten wir "Proben" dabei, aber das Gericht interessierte sich nicht dafür. Was nützt aber ein Gutachter, wenn eine Wohnung längst saniert und neu vermietet ist? Hier konnten wir nur einen Vergleich erreichen.
Ich will damit sagen: Man weiß nicht, wie man am besten dran ist, jedoch nützt auch ein selbst beauftragter Gutachter am Ende nicht viel, denn der wird womöglich als parteiisch angesehen.
Mein Vorschlag: Fotografiere alle Schadstellen. Auch so, dass man sehen kann, wie groß die insgesamt betroffene Fläche war. Nimm dann den Boden Stück für Stück raus und fotografiere auch die Stellen, wo man ggf. von der Seite sieht, dass Pisse reingelaufen ist und mach ggf. ein Bild von jedem Brett. Schmeiss die entfernten Bretter nicht weg, sondern bewahre sie auf, sodass ggf. später ein gerichtlich bestellter Gutachter sich ein Bild machen kann.
Dann neuen Boden rein und wieder vermieten. Häng nicht zuviel Aufwand rein. Vielleicht reicht die Kaution schon aus. Du darfst Dich nicht darauf verlassen, dass alle Schäden, die Du errechnest, auch so erstattet werden. Sollte es vor Gericht geben, stelle Dich immer darauf ein, dass auch eine Entscheidung raus kommen kann, die Deinem Gerechtigkeitsempfinden vollkommen zuwider läuft. Deshalb den Schaden gering halten.
Ok, wenn der Boden liegen bleiben soll, gute Bilder machen und eine Schadensersatzforderung aufgrund des Bodenlegerangebots machen lassen.
Geh mal davon aus: Normaler Fußboden gilt nach 10 Jahren als abgeschrieben. Vom Neupreis wirst Du wohl 10 % abziehen müssen, aber die Arbeit, die jetzt oder in Zukunft anfallen würde, wäre auf jeden Fall zu erstatten.
Gute bis sehr gute Qualität hält normalerweise deutlich länger als 10 Jahre. Hier wären auch 15 oder 20 Jahre Abschreibungszeit denkbar. Mit entsprechenden Rechnung kannst Du das bestimmt belegen, sodass Du fast den gesamten Boden erstattet bekommst. Verteilen sich die schadhaften Stellen wirklich verstreut über die gesamte Bodenfläche, kannst Du bestimmt die ganzen Flächen ansetzen und nicht nur einzelne Bretter. Deshal bist der Nachweis anhand von Bildern so wichtig.
Ansonsten ist es wie bei einem Auto: Schadensersatz nach Angebot, ohne dass zwingend repariert werden muss.
Viel Erfolg!
Wie verhalte ich mich zwecks des Bodens hier jetzt korrekt.
Einen Gutachter brauchst du nicht. Aber du brauchst einen Kostenvoranschlag von einem externen Unternehmen, was die Reparatur kosten wird. Auch wenn du die Arbeit selbst durchführst, musst du die Kosten so sachlich fundiert nachweisen können.
Dann erstellst du die Kautionsabrechnung für die Mieterin. Sollte die Kaution nicht ausreichen, forderst du den Differenzbetrag ein. Sollte die Mieterin das nicht freiwillig zahlen, kann es sein, dass du gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musst.
Falls die Kaution nicht ausreicht, bedenke bitte, dass die Verjährung für Forderungen dieser Art 6 Monate ab Rückgabe der Wohnung ist.
Danke für deinen Fachlichen rat.
So ungefähr hätte ich mir erhofft,
Dass es so ablaufen kann.
Mit den 6 Monaten ist bekannt.
Das Problem ist das der Boden eine Qualität haben muss wie sie üblicherweise vom Fachmann eingesetzt werden muss.
Alles über die Kaution hinaus könnte unter Umständen schwierig werden wenn du das Geld einklagen musst.
Ich weiß nicht, was du meinst ?
Spielt es eine Rolle wie der
Boden verlegt ist,wenn offensichtlich ist dass dort Beschädigungen durch Flüssigkeiten verursacht Worden sind ?
Und : ich bin selbst Tischler - der Boden ist Fachgerecht verlegt. 😀
Naja der Boden muss halt eine der Jurist würde sagen übliche Beschaffenheit haben. Irgendwelches absolutes Billigzeug aus dem Baumarkt und das dann auf den Mieter abwälzen geht nicht.
Ob Billigzeug oder nicht, das spielt hier keine Rolle, denn auch teures Laminat hätte durch diese Sauerei wohl Schaden genommen. Und ich darf doch annehmen, dass ein Tischler die Finger von Billigböden läßt. Wa Du hier unterstellst...
Bwhoch2 hat alles alles gesagt,Danke !
Ich unterstelle gar nichts noch kenne ich die Wohnung. Aber wenn es zu einem Rechtsstreit kommt wäre das imho der wichtigste Punkt der zu bedenken ist. Es sei denn die Dame räumt freiwillig eine unsachgemäße Nutzung ein.
Gegen uneinsichtige Mieter wurde die Kaution erfunden. Es bliebe ihr unbenommen, der Inanspruchnahme durch Klage wg. ungerechtferrigter Bereicherung zu widersprechen.
Daher dokumentiert man zunächst die Beschädigung: Übergabeprotokoll, Fotos. Dann setzt man sie zugangssicher per Einwurfeinschreiben unter angemessener Fristsetzung in Verzug, den Mangel zu beseitigen. Und behebt dann den Mangel. Was keinen neuen Belag, sondern Ausbesserung der Schadstellen meint: Als Profi hast du bestimmt Material aufbewahrt und weißt, wie man den Belag bis zu den beschädigten Stellen aufnimmt, teilweise ersetzt und wieder neu verlegt. Die Stunden kannst du per Eigenbeleg ersetzt verlangen, die Materialkosten nach EK-Quittung.
Bodenleger oder Schreiner als Zeuge reicht zunächst. Auf jeden Fall würde ich Fotos von den Beschädigungen machen.
Ich als Mieter hätte das über die Hausrat geregelt, "hab da versehentlich was verschüttet" feddich. Den Hund hätt ich da nicht erwähnt.
Ja, das
Ging mir auch durch den Kopf , dass sie das
Hätte so regeln können -
Aber es sind ja mehrere Teilbereiche beschädigt 🤦🏻♂️
dann fällt das wohl weg. und du wirst bis auf die Kaution wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Hausrat nicht! Die ist nicht zuständig, da Vermietereigentum.
Da die Beschädigung sicher nicht durch ein einmaliges Ereignis verursacht wurde, was ein Versicherungsgutachter wohl leicht feststellen könnte, wird wohl auch die Haftpflichtversicherung/ggf. Tierhalterhaftpflicht nichts ersetzen.
Wir werden nicht neu vermieten , wir haben zwei Töchter bekommen und benötigen den Platz nun für uns.
Theoretisch ist deine Antwort gut , aber ich habe wirklich keine Lust den ganzen Boden noch einmal hoch zu nehmen, eben weil echt auf zwei Zimmer verteilt überall an verschiedenen Punkten der
Boden hochkommt , ob ich soviel Boden über habe ist fraglich, denn auch beim Hochnehmen, geht gerne mal das ein oder andere Brett kaputt bzw. Nimmt schaden.
Das würde heißen, dass dort womöglich der Boden ausgetauscht werden müsste sofern es das Dekor nicht mehr gibt.
Ich denke ich werde einen Bodenleger kommen lassen, der mir ein Angebot machen soll.