darf Mieter seine Kinder einziehen lassen?

6 Antworten

Du solltest dich mit diesem Problem an den Vermieterschutzverein wenden und dich beraten lassen ob du überhaupt Möglichkeiten hast das zu verhindern oder ob du nur die Miete und die Nebenkosten entsprechend der Personenzahl erhöhen kannst.

bwhoch2  27.05.2020, 11:29

@Bambi2018:

das zu verhindern:

Hund! Ist Haustierhaltung im Mietvertrag verboten? Oder wird zumindest die Zustimmung verlangt? Dann wäre das ein Ansatz.

Den Zuzug von engen Familienangehörigen in einer derart großen Wohnung kann man kaum verhindern.

oder ob du nur die Miete und die Nebenkosten entsprechend der Personenzahl erhöhen kannst.

Nur?

Das ist eine sehr gute Idee und vermutlich auch ein guter Hebel!

Vor zwei Jahren wurde die Wohnung vermietet. Seither gab es bestimmt keine Mieterhöhung. Nun kann man eine Mieterhöhung bis zu 20 % (manchmal max. 15 %) verlangen.

Dazu ist zu prüfen, ob es einen qualifizierten Mietspiegel gibt oder Vergleichswohnungen.

Dann am besten direkt von einem Rechtsanwalt oder mit Unterstützung vom Verein "Haus&Grund" ein ordentliches Mieterhöhungsverlangen zustellen, dass die rechtlichen Möglichkeiten voll ausreizt. Gut möglich, dass das schon ausreicht, um wenigstens einen Teil des Clans wieder loszuwerden.

Bei den Nebenkosten schauen, welche davon nach Personen umgelegt werden und gleich darum bitten, dass die monatliche Vorauszahlung um den entsprechenden Betrag erhöht wird.

Bestimmt gibt es eine Hausordnung. Man kann darauf bestehen, dass diese eingehalten wird in Bezug auf Ruhestörung etc. Sollte es Vorfälle geben, sofort rechtlich korrekte Abmahnungen (-> Haus & Grund) hinschicken.

Ansonsten eine in aller Kürze doch sehr gute Antwort von julianne333.

Verweigern Sie die Hundehaltung, das macht ggfs. einen ersten Eindruck.

Weiteres läßt überlegen.

Gehört dir die Wohnung? Wenn ja, kannst du sie wegen Eigenbedarfs z.b raus schmeißen. Oder du musst eben die Miete erhöhen bis sie selber ausziehen... andere Möglichkeiten gib es leider nicht...

Bambi2018 
Fragesteller
 27.05.2020, 10:10

ja, mir gehört das Haus, insgesamt vier Wohnungen

musso  27.05.2020, 10:17

so einfach ist das zum Glück nicht. Eigenbedarf muss auch nachweislich vorhanden sein, und Mieterhöhungen sind nicht grenzenlos machbar.

Deine Vorschläge empfinde ich persönlich als extrem unsozial.

Paul3105  27.05.2020, 10:19
@musso

Ja, ich finde meinem Vorschlag auch nicht wirklich gut, bei Eigenbedarf kann man aber ja halt dann die Wohnung selber nutzen für eine bestimmte Zeit. Und was würden sie den vorschlagen, wie man die loswerden könnte?

musso  27.05.2020, 10:22
@Paul3105

Die Mieterin zahlt Miete und kann ihre Lebensplanung selbst vornehmen, ohne dass sie dem Vermieter gefällt. Der sollte mal von seinem Drops herunterkommen, dass er nur anhand des Alters eine soziale Harmonie seiner Mieter gestalten könne. Das ist nicht seine Aufgabe!

Bambi2018 
Fragesteller
 27.05.2020, 10:19

ich befürchte, dass die Mutter zu ihrem Freund zieht und dann nur noch die beiden Töchter und das Enkelkind dableiben und ich sie nie mehr loswerde

julianne333  27.05.2020, 10:24
@Bambi2018

Läuft der Mietvertrag nur über die Mutter? Du bist nicht verpflichtet ihre Kinder in den Mietvertrag mit rein zu nehmen. Sollte die Mutter wirklich ausziehen, müssen die Töchter auch raus.

DaKaBo  27.05.2020, 10:43
@Bambi2018

Wenn nur die Mutter als Mieterin im Mietvertrag steht, brauchst du davor keine Angst zu haben.

Wenn die Mutter kündigt und auszieht, müssen alle anderen auch raus.

Alles andere wäre unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte, was eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ermöglicht.

DaKaBo  27.05.2020, 10:40

Diese Antwort ist nicht hilfreich.

Ein vorgetäuschten Eigenbedarf kann für den Vermieter SEHR teuer werden...

Paul3105  27.05.2020, 11:02
@DaKaBo

Ich sage ja nicht das er es vortäuschen soll.

DaKaBo  27.05.2020, 11:04
@Paul3105

Ob da eine realistische Möglichkeit besteht, muss der FS beurteilen...

Im Kommentar zu julianne333 habe ich schon geschrieben, was man konkret tun könnte.

Ansonsten darf ich mal schon ganz naiv zurück fragen, ob es immer so sinnvoll ist, die Idealzusammenstellung anzustreben. Es kann sich doch immer wieder etwas ergeben, dass es dann nicht passt. Die anderen Mieter sollte man auch mal etwas in die Schranken weisen und ruhig auch mal sagen, wenn Ihnen das im Haus nicht mehr passt, suchen Sie sich doch was anderes.

(Übrigens ist eine Neuvermietung nach längerer Zeit meistens gar nicht so schlecht. Ab und zu mal ein Wechsel schadet gar nicht.)

Solange die Wohnung nicht überbelegt ist, dürfen Eltern auch ihre erwachsenen Kinder in der Mietwohnung mit aufnehmen.

Aber: Steht im Mietvertrag was wegen Hundehaltung? Damit könntest du die vielleicht kriegen.

Wie ist das mit den Betriebskosten geregelt? Pauschale, Vorauszahlung? Wurde da was angepasst von 1 auf 4 Personen?