darf Mieter seine Kinder einziehen lassen?
Ich habe vor zwei Jahren eine 4-Zimmer-Wohnung an eine ältere Frau vermietet.
Sie hat die Wohnung alleine gemietet, hat aber gesagt, dass ihr Lebensgefährte in einem Jahr zu ihr zieht, wenn er Rentner ist, solange kommt er nur am Wochenende.
Die ersten Monate würde noch ihre Tochter bei ihr wohnen, das wäre nur zur Überbrücknung, da diese in einem halben Jahr eine neue Anstellung in einem Hotel in Südtirol beginnen würde und dann umziehen würde.
In dem Haus gibt es vier Wohnungen, alles ältere Mietparteien/Rentner.
Ich dachte, die Mieterin ist Ende 50, sie und auch ihr Lebensgefährte passen dazu,
die Tochter ist für ein paar Monate kein Problem.
Fakt ist jetzt:
der Lebensgefährte ist nie eingezogen, dafür wohnt noch die Tochter da, sie ist arbeitslos, es gibt laufend Probleme mit den anderen Mietern, sie hört lauf Musik und kommt oft erst nachts heim, ist bei jungen Menschen so, ist mir klar, darum wollte ich ja Mieter, die zu den anderen passen
jetzt mein Problem:
die zweite Tochter meiner Mieterin hat sich von ihrem Mann getrennt und ist mit Kind und Hund auch eingezogen, sie hat sich bei mir gemeldet, weil sie eine Bestätigung für die Ummeldung braucht.
Ich bin sauer !!!!
die Probleme sind vorprogrammiert, jetzt auch noch eine 2jährige und ein Hund
mir ist schon klar, dass ich wegen dem Einzug wahrscheinlich nichts machen kann,
jetzt wohnen in einer 4-Zimmer- Wohnung mit 124 qm die Mutter, ihre zwei Töchter und das Enkelkind und der Hund ... die Wohnung ist sicher groß genug
hat jemand einen Tipp ???
Ich wollte nie Kinder, Haustiere usw. ... ich habe gezielt nach Mietern gesucht, die zu den übrigen Bewohnern passen
6 Antworten
Du solltest dich mit diesem Problem an den Vermieterschutzverein wenden und dich beraten lassen ob du überhaupt Möglichkeiten hast das zu verhindern oder ob du nur die Miete und die Nebenkosten entsprechend der Personenzahl erhöhen kannst.
@Bambi2018:
das zu verhindern:
Hund! Ist Haustierhaltung im Mietvertrag verboten? Oder wird zumindest die Zustimmung verlangt? Dann wäre das ein Ansatz.
Den Zuzug von engen Familienangehörigen in einer derart großen Wohnung kann man kaum verhindern.
oder ob du nur die Miete und die Nebenkosten entsprechend der Personenzahl erhöhen kannst.
Nur?
Das ist eine sehr gute Idee und vermutlich auch ein guter Hebel!
Vor zwei Jahren wurde die Wohnung vermietet. Seither gab es bestimmt keine Mieterhöhung. Nun kann man eine Mieterhöhung bis zu 20 % (manchmal max. 15 %) verlangen.
Dazu ist zu prüfen, ob es einen qualifizierten Mietspiegel gibt oder Vergleichswohnungen.
Dann am besten direkt von einem Rechtsanwalt oder mit Unterstützung vom Verein "Haus&Grund" ein ordentliches Mieterhöhungsverlangen zustellen, dass die rechtlichen Möglichkeiten voll ausreizt. Gut möglich, dass das schon ausreicht, um wenigstens einen Teil des Clans wieder loszuwerden.
Bei den Nebenkosten schauen, welche davon nach Personen umgelegt werden und gleich darum bitten, dass die monatliche Vorauszahlung um den entsprechenden Betrag erhöht wird.
Bestimmt gibt es eine Hausordnung. Man kann darauf bestehen, dass diese eingehalten wird in Bezug auf Ruhestörung etc. Sollte es Vorfälle geben, sofort rechtlich korrekte Abmahnungen (-> Haus & Grund) hinschicken.
Ansonsten eine in aller Kürze doch sehr gute Antwort von julianne333.
Verweigern Sie die Hundehaltung, das macht ggfs. einen ersten Eindruck.
Weiteres läßt überlegen.
Gehört dir die Wohnung? Wenn ja, kannst du sie wegen Eigenbedarfs z.b raus schmeißen. Oder du musst eben die Miete erhöhen bis sie selber ausziehen... andere Möglichkeiten gib es leider nicht...
ja, mir gehört das Haus, insgesamt vier Wohnungen
Ja, ich finde meinem Vorschlag auch nicht wirklich gut, bei Eigenbedarf kann man aber ja halt dann die Wohnung selber nutzen für eine bestimmte Zeit. Und was würden sie den vorschlagen, wie man die loswerden könnte?
Die Mieterin zahlt Miete und kann ihre Lebensplanung selbst vornehmen, ohne dass sie dem Vermieter gefällt. Der sollte mal von seinem Drops herunterkommen, dass er nur anhand des Alters eine soziale Harmonie seiner Mieter gestalten könne. Das ist nicht seine Aufgabe!
ich befürchte, dass die Mutter zu ihrem Freund zieht und dann nur noch die beiden Töchter und das Enkelkind dableiben und ich sie nie mehr loswerde
Läuft der Mietvertrag nur über die Mutter? Du bist nicht verpflichtet ihre Kinder in den Mietvertrag mit rein zu nehmen. Sollte die Mutter wirklich ausziehen, müssen die Töchter auch raus.
Wenn nur die Mutter als Mieterin im Mietvertrag steht, brauchst du davor keine Angst zu haben.
Wenn die Mutter kündigt und auszieht, müssen alle anderen auch raus.
Alles andere wäre unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte, was eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ermöglicht.
Diese Antwort ist nicht hilfreich.
Ein vorgetäuschten Eigenbedarf kann für den Vermieter SEHR teuer werden...
Im Kommentar zu julianne333 habe ich schon geschrieben, was man konkret tun könnte.
Ansonsten darf ich mal schon ganz naiv zurück fragen, ob es immer so sinnvoll ist, die Idealzusammenstellung anzustreben. Es kann sich doch immer wieder etwas ergeben, dass es dann nicht passt. Die anderen Mieter sollte man auch mal etwas in die Schranken weisen und ruhig auch mal sagen, wenn Ihnen das im Haus nicht mehr passt, suchen Sie sich doch was anderes.
(Übrigens ist eine Neuvermietung nach längerer Zeit meistens gar nicht so schlecht. Ab und zu mal ein Wechsel schadet gar nicht.)
Solange die Wohnung nicht überbelegt ist, dürfen Eltern auch ihre erwachsenen Kinder in der Mietwohnung mit aufnehmen.
Aber: Steht im Mietvertrag was wegen Hundehaltung? Damit könntest du die vielleicht kriegen.
Wie ist das mit den Betriebskosten geregelt? Pauschale, Vorauszahlung? Wurde da was angepasst von 1 auf 4 Personen?
so einfach ist das zum Glück nicht. Eigenbedarf muss auch nachweislich vorhanden sein, und Mieterhöhungen sind nicht grenzenlos machbar.
Deine Vorschläge empfinde ich persönlich als extrem unsozial.