Wer haftet für Sachbeschädigung in der gemeinsamen Mietwohnung?

2 Antworten

Mein Vermieter sprach gestern eine einwöchige Frist aus um die Kostenübernahme mit der Ex-Partnerin zu besprechen, ansonsten wird er uns Beide verklagen.

Und das hat Aussicht auf Erfolg.

Laut Vermieter werde ich wohl 50% der Kosten übernehmen müssen.

Du wirst im Zweifel auch vorerst 100% der Kosten übernehmen müssen.

Würde mich sehr freuen, wenn hier jemand seine Einschätzung einbringen kann wie es sich mit der Kostenübernahme/aufteilung verhält, bzw. wie ich hier weiter vorgehen sollte.

Gesamtschuldnerische Haftung -> Der Vermieter kann den gesamten Betrag von euch beiden, aber nach seinem Willen auch nur von einer Person fordern (d.h. meist von der solventeren und zahlungswilligen Person).

DU kannst dir das Geld danach von deiner Ex zurückholen.

In solchen Fällen solltest du dir dringend einen Anwalt holen, da man bei sowas ziemlich böse auf die Schnauze fallen kann. Anwaltszwang herrscht vor dem Amtsgericht zwar nicht, aber die anwaltliche Vertretung erscheint mir hier dringend nötig.

DU kannst dir das Geld danach von deiner Ex zurückholen.

@ DKDDK269: Jetzt geht es für Dich vor allem darum, den Beweis zu führen, dass die Schäden tatsächlich ausschließlich von Deiner Ex verursacht wurden. Beweise, Zeugen, Bilder etc.

Nicht um was gegenüber dem Vermieter abzuwehren, sondern im Prozess gegen Deine Ex Aussicht auf Erfolg zu haben. Was, wenn sie behauptet, Du hättest all diese Schäden verursacht, weil sie dafür doch viel zu klein und zu schwach wäre, während Du doch der große starke mit den vielen Muckis bist.

Ihr steht beide Im Mietvertrag, das Geld kann er also von euch beiden verlangen. Und zwar nicht zu gleichen Teilen, sondern unabhängig vom Verursacher von der Person wo seiner Meinung nach die Wahrscheinlichkeit am größten ist, was holen zu können.

Wie du und deine Ex das untereinander klärt ist nicht Aufgabe des Vermieters.