Wohnungsrenovierung nach kurzer Mietdauer?

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Was steht konkret in deinem Mietvertrag (wörtlich)  zu Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit? Wurde die Wohnung dir renoviert übergeben? Gibt es für das Ende der Mietzeit eine Abgeltungsklausel für noch nicht abgelaufene vorgegebene Renovierungsfristen?

Negreira 
Fragesteller
 19.11.2016, 15:39

Danke Dir, aber das ist mein Problem. Ich habe den Mietvertrag irgendwo im Keller, denn ich bin gesundheitlich ziemlich angeschlagen, habe gar nicht alles ausgepackt (konnte ein ganzes Jahr nicht richtig laufen).

Die Wohnung war renoviert, gestrichen, mir aufgefallene Mängel sind auch sofort beseitigt worden.

albatros  19.11.2016, 17:15
@Negreira

Nun, ich werde dir doch schon bestimmte hilfreiche Hinweise zu geben versuchen:

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das betrifft auch die sogenannten Schönheitsreparaturen. Er kann diese den Mietern aber auf vertraglicher Basis übertragen. Derartige Klauseln müssen aber dem geltenden Recht entsprechen, ansonsten sind sie unwirksam. Zum Beispiel immer renovieren ohne tatsächliche Notwendigkeit, feste Fristenvorgaben, Tapeten entfernen, Vorschrift von Farbe und Material, Abgeltungsklausel etc..

Desweiteren ist gesetzlich festgeschrieben (BGB), dass eine eingetretene Verschlechterung des Zustandes oder deren Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache mit der Miete abgegolten sind. Zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören auch Bohrlöcher. Diese führen also zu keiner Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Die Wohnung wäre also nur besenrein zurückzugeben.

Nur im Fall einer übermäßigen Abnutzung,  wirksame Schönheitsreparaturklausel vorausgesetzt, könnte eine Pflicht des Mieters bestehen. Was bei dieser kurzen Nutzungsdauer eher unwahrscheinlich zu sein scheint. Auch bei blauen oder roten Wänden müsstest du Schadenersatz leisten.

Negreira 
Fragesteller
 19.11.2016, 21:54
@albatros

OK, danke. Also wenn ich mal ganz übertrieben rechne, dann sind es in der Küche für die Schränke und die Gardinenstangen 16 Bohrungen und im Schlafzimmer 5 für die Gardinenstangen (eines hat mein Sohn beim Aufhängen falsch berechnet). Und max. 10 für alle Lampen.

Es geht noch nicht einmal darum, daß ich das nicht machen will sondern nicht kann. Ich sterbe vor Angst auf einer Leiter. Ich habe hin und her überlegt, denn die Möbelpacker  kommen früh- benötigen also noch Licht beim Abbau, in der neuen Wohnung aber auch welches während des Aufbaus, d.h . am besten wäre es, die Lampen NACH dem Abbau abzunehmen, die Möbel zu transportieren (170 km) und dann dort wieder anzubringen. 

Dann stehe ich aber  noch in der alten Wohnung vermutlich allein, ohne Licht, mit meiner Leiterangst und muß Löcher zuschmieren und ggf. überstreichen. Bitte lache mich nicht aus, aber das ist schlimmer, als der Umzug an sich. Da ich  irgendwann mit meinen Katzen in die neue Wohnung muß, ich kann ja nicht noch tagelang hierbleiben, würde ich das gern alles an einem max. 2 Tagen regeln. An den Wänden sind 3-4 Stellen, ansonsten bin ich sehr pfleglich mit allem umgegangen, wie ich es sonst auch immer mache.

Aber danke, Du hast mir sehr geholfen.

Sind die Bohrlöcher zuzuschmieren/dann zu streichen?

In angemessener Zahl gehören Bohrlöcher zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.

Muß ich streichen lassen?

Bunte Wände müssen immer gestrichen werden, wenn der vermieter es verlangt, ansonsten kommt es darauf an ob es wirksame Schönheitsreparaturklauseln gibt und ob es erforderlich ist.

Negreira 
Fragesteller
 19.11.2016, 21:58

Wie ich schon bei albatros gesagt habe, sind es max. 21 Bohrlöcher in den Wänden von den Schränken und Gardinenstangen und 10 für die Lampen. Natürlich ist auch schon mal ein Stuhl an die Wand gekommen, aber ansonsten sind die Wände so weiß wie beim Einzug, keine Kratzer, nur 3 Flecken, wovon 2 noch vom Handwerker stammen, der die Türen eingesetzt hat.

Vielen Dank für Deine Auskunft.