mus ich als mieter die überprüfung eines stromzählers zahlen
ich hatte im laufe eines jahres einen stromverbrauch von 4000kw das jahr davor 2000kw darauf hin habe ich den stromzähler zur überprüfung beantragt jetzt soll ich die kosten tragen . meine frage ist ,muss der vermieter die rechnung begleichen ,da der zähler ja zum haus gehört und nicht zum mieter
6 Antworten

Wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen. Wenn du die Überprüfung beantragt / bestellt / angeordnet hast, dann bist du zuständig. Du hättest den Vermieter vorher (!) ansprechen können, aber - der Zähler gehört auch nicht dem Vermieter sondern dem Energieversorger. Hat evtl. irgend jemand deinen Strom "angezapft"? Oder hast du irgend ein neues Gerät, welches mehr Strom verbraucht?

Der Zähler gehört nicht zum Haus - der Zähler gehört dem Versorger und Du darfst in benutzen (dafür zahlst Du auch) - wnen Du ihn überprüfen lässt, musst Du für die Prüfung zahlen ....

Das musst du als Auftraggeber zahlen.Wenn der Zähler in der Tat ein Mangel aufweist,ist die Überprüfung und der Wechsel des Zählers kostenlos.

der stromzaehler ist dein also der stromversorger legt das so aus also must du das leider zahlen

du beantragt...du zahlen....was soll daran unklar sein...