Kellerraum unverschlossen und leergeräumt - Pech gehabt?
Einer Freundin wurde ihr unverschlossenes Kellerabteil in einem Mehrfamilienhaus leergeräumt, nun stehen andere Sachen drin. Der Vermieter sagt, dass sie Pech gehabt hat-die Wohnung würde sie schließlich auch abschließen. Sie findet nun, dass das bei einem Keller doch ein bisschen was anderes ist ~ und selbst, wenn sie die sogar Wohnung nicht abschließen würde, dürfte man nicht einfach Sachen raustragen. Soweit stimme ich ihr zu.. doch die große Frage ist jetzt: MUSS man als Mieter wirklich den Kellerraum abschließen?
10 Antworten
Sie ist natürlich nicht verpflichtet abzuschließen. Fraglich ist aber ob z.B. die Hausratversicherung zahlt wenn etwas gestolen wird das so gar nicht gesichert ist.
Ich würde mich allerdings fragen was das für andere Sachen sind die da nun drinstehen. Diebe tauschen normalerweise nicht.
Wenn die Abteile den jeweiligen Wohnungen zugeordnet und mitvermietet sind ist es seltsam wenn jemand anders da nun seine Sachen reingestellt hat.Könnte es eine Verwechlung der Abteile gegeben haben?
Ich würde zunächst bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt wegen des Dienstahl machen und dann mal ein Schloss vor das Abteil machen sowie einen Zettel mit den Kontaktdaten. Mal sehen wer sich meldet wenn er nichtmehr an seine Sachen kommt.
Verdammt gute Frage.
Bei einem Auto wüsste ich sofort die Antwort, da ist es strafbar, das Auto nicht abzuschließen aber für einen Kellerraum habe ich nichts gefunden.
MUSS man als Mieter wirklich den Kellerraum abschließen?
Da ich bei google nichts gefunden habe, gehe ich davon aus, dass man seinen Keller nicht abschließen muss.
Allerdings haftet dann z.B. auch keine Versicherung und man muss sich nicht wundern wenn etwas abhanden kommt.
§14 StVO Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Na, das wäre im Höchstfall eine Ordnungswidrigkeit.
Na, das wäre im Höchstfall eine Ordnungswidrigkeit.
Und somit eine Strafe,also strafbar.
Du müsstest dir mal den Unterschied zwischen einer Straftat, welche strafbewehrt ist, und einer Ordnungswidrigkeit, welche bussgeldbewehrt ist, ansehen. Ein Bussgeld ist keine Strafe.
Sei ma nicht so kleinlich. :-)
Natürlich kenne ich den Unterschied.
Ein Bussgeld ist keine Strafe.
Stimmt, weil oft zu niedrig.
Also sind wir uns einig, nicht strafbar.
Sie muss es nicht. Allerdings würde dann auch keine Versicherung in Kraft treten, wenn die Sachen gestohlenen werden.
In unserem Keller wurde auch mal etwas mitgenommen - allerdings sind die Diebe über die verschlossene Kellertür hinüber gestiegen. Versicherung hat nichts bezahlt, da es keine Einbruchspuren gab. Bei sowas wäre ich also immer vorsichtig. Besser: Alles abschließen und doppelt verriegeln.
Man muss den Kellerraum vor allen Dingen erstmal KENNZEICHNEN, damit jeder erkennt, zu wessen Wohnung der Raum gehört. Und man braucht ihn nicht abzuschließen, muss sich aber dann auch nicht wundern, wenn Gegenstände verschwinden.
Diese Frage alleine grenzt schon hart an Einfältigkeit.
In einem unverschlossenen Raum kann man gar nicht einbrechen. Versichert ist nur Einbruchdiebstahl.
Der Vermieter hat damit überhaupt nichts zu tun. Oder ist er dort auch gleichzeitig Pförtner und Nachtwächter?
Nach welchem Gesetz ist es denn strafbar, ein Auto nicht abzuschliessen?