Wohnungen kaufen als e.K. als Verbindlichkeit erfassen?

1 Antwort

Als e.K. bist du eine natürliche Person. Meiner Meinung nach ist also der Kauf und die Vermietung einer Immobilie eher als "Privatvergnügen" anzusehen und nicht als eine mit dem e.K. in Verbindung stehende gewerbliche Tätigkeit. Du kannst die Kosten als Privatmann in deiner privaten Steuererklärung angeben, aber da musst du auch die Gewinne verrechnen. Willst du das als Betriebs-Kosten verrechen wirst du wohl eine GmbH oder ähnliches gründen müssen die dann eben die gewerbliche Vermietung betreibt.

HeadofTreasury 
Fragesteller
 30.01.2021, 16:42

Was wäre wenn ich ne zweite e.K. gründe, wo ich Immobilien gewerblich vermiete und die anfängliche negativ Bilanz als Verlust von den Steuern absetzen ?

ChiliWolf  01.02.2021, 12:08
@HeadofTreasury

wie willst du eine zweite e.K. gründen? Du bist als e.K. eine natürliche Person, keine juristische wie eine GmbH. und Vermietung fällt nicht unter Handel im Sinne eines eingetragenen Kaufmanns. Also gründe ne UG oder GmbH oder AG die Immobilien vermietet, dann geht das.