Wohnungen kaufen als e.K. als Verbindlichkeit erfassen?
Hallo,
meine Frage ist, ob ich als eingetragener Kaufmann der im Handelsregister eingetragen ist, ne Immobilie kaufen kann zum weiter Vermieten und die anfallenden Kosten wie z.B Kreditrate usw. als Verbindlichkeit verrechnen kann.
lg und bleibt Gesund
1 Antwort
Als e.K. bist du eine natürliche Person. Meiner Meinung nach ist also der Kauf und die Vermietung einer Immobilie eher als "Privatvergnügen" anzusehen und nicht als eine mit dem e.K. in Verbindung stehende gewerbliche Tätigkeit. Du kannst die Kosten als Privatmann in deiner privaten Steuererklärung angeben, aber da musst du auch die Gewinne verrechnen. Willst du das als Betriebs-Kosten verrechen wirst du wohl eine GmbH oder ähnliches gründen müssen die dann eben die gewerbliche Vermietung betreibt.
wie willst du eine zweite e.K. gründen? Du bist als e.K. eine natürliche Person, keine juristische wie eine GmbH. und Vermietung fällt nicht unter Handel im Sinne eines eingetragenen Kaufmanns. Also gründe ne UG oder GmbH oder AG die Immobilien vermietet, dann geht das.
Was wäre wenn ich ne zweite e.K. gründe, wo ich Immobilien gewerblich vermiete und die anfängliche negativ Bilanz als Verlust von den Steuern absetzen ?