Wohnung sehr alt geworden modernisieren saga?

8 Antworten

Undichte Fenster sind ein Mangel und müssen vom Vermieter behoben werden.

Eine Modernisierung ist nicht notwendig. Dünne Haustür wurde bereits so von euch angemietet. Die Heizkörper werdet ihr wahrscheinlich sogar selber streichen müssen.

"Pellen" sagt mir jetzt nix, aber Instandhaltung ist wieder Vermietersache.

Die sogenannten "Schönheitsreparaturen" werden in der Regel auf den Mieter abgewälzt. Undichte Fenster können (müssen aber nicht zwangsläufig) einen Mangel darstellen, zu dessen Beseitigung der Vermieter verpflichtet ist. Und die Haustür ist sicher nicht im Lauf der Zeit dünner geworden...

Sind die Schönheitsreparaturen wirksam auf dich als Mieter übertragen, dann solltest du diese auch ausführen. Mietmängel sind instandsetzungpflichtig durch den Vermieter, wenn der Mieter seiner Meldepflicht nachgekommen ist.

Führt der Vermieter notwendige Instandsetzungen nicht aus, dann kann der Mieter nach Ankündigung die Mängel in einer Ersatzvornahme beseitigen und deren Kosten gegen die Miete nach 2 Monaten aufrechnen.

Mit Meldung eines erheblichen Mangels an den Vermieter kann der Mieter die Miete angemessen mindern bis zur Mangelbeseitigung.

Schau in Deinen Mietvertrag:

Schönheitsreparaturen sind normalerweise über die Mietverträge auf die Mieter verlegt, was bedeutet, dass Ihr Mietvertrag vermutlich auch Klauseln darüber enthält, wann diese üblicherweise fällig sind.

Dazu gehört auch das Streichen der Türen und Heizkörper.

Undichte Fenster sind ein Mangel, wenn diese im Lauf der Zeit undicht geworden sind. Durch neu Einstellen oder Austausch von Dichtungen kann das behoben werden. Das ist eindeutig Vermietersache.

Zu den Schönheitsreparaturen ist der Mietvertrag genau zu lesen. Es gibt Klauseln, die im Lauf der Zeit durch neue Rechtsprechung ungültig geworden sind. So kann es ohne weiteres sein, dass auch dafür der Vermieter, die Saga, zuständig ist.

Schreib mal hier rein, was in Euem Mietvertrag dazu steht.

DAS scheinen mir keine Schönheitsmängel mehr zu sein, schriftlich aufführen, dem Vermieter mit der Liste eine Frist zur Behebung setzen, notfalls um ca 10 -20 % die Miete danach kürzen