Wohnung räumen, Schadensersatz bzw Hotel?
Meine Wohnung hatte einen Wasserschaden, welcher ab Montag repariert werden soll. Deswegen wird der komplette Vinyllaminat aus dem Boden genommen und es wird mit Trockengeräten gearbeitet, das dauert ca. 3 Wochen. Danach wird die Wohnung von der Firma wieder mit einem Boden ausgestattet.
Nun kommt ja alles ins Schlafzimmer aus dem Wohnraum, weshalb ich dort nicht achlafen kann. Muss der Mieter mir eine Unterkunft bzw. Hotel stellen? Oder kann ich auch zur Freundin und dort wohnen, und das Geld als quasi Schadensersatz bekommen? Oder wenn ich doch dort wohnen würde, das mir das Geld dann zusteht. Bin nicht schlau geworden im Internet und hoffe das ihr mr helfen könnt! Der Vermieter meint meine Haftpflichtversicherung kommt dafür auf. Oder kann ich auf Rechnung ins Hotel? Am liebsten wäre es mir natürlich zur Freundin und dann das Geld bekommen. Das ganze Prozedere wird ca. T bis 6 Wochen dauern. Habe die Miete für den Monat Mai noch normal überwiesen, wusste ja nicht wie es weitergeht.
Ich bitte um Hilfe und auch gerne mit Fachbegriffen oder Paragraphen :)
**Update**
So heißt es in den Hausratversicherungsbedingungen, dass die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (Telefon, Verpflegung) übernommen werden, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zuzumuten ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die im Versicherungsschein vereinbarte Dauer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, begrenzt sich die Entschädigung pro Tag auf ein Promille der Versicherungssumme.
Habe diesen Absatz im Interner gefunden.
Nun war heute mein Berater von der Hausratversicherung da, und hat sich das ganze angeschaut. Er meint eine Mietminderung ist möglich bzw in diesem Fall keine Miete zu zahlen da die Wohnung nicht mehr bewohnbar wäre.
Mit den Abschnitt den ich reinkopiert habe, das die Hausratsversicherung diesen promillesatz an mich zahlt pro Tag, kann ich den darauf ansprechen? Oder kriege ich nur eine Mietminderung bzw. Keine Zahlung der Miete durch?
5 Antworten
@Ytoro,
bei deinem Text geht etwas durcheinander:
Meine Wohnung hatte einen Wasserschaden,
Bedeutet dann, dass es sich um deine Eigentumswohnung handelt?
Oder handelt es sich um deine Mietwohnung?
Muss der Mieter mir eine Unterkunft bzw. Hotel stellen?
Um welchen Mieter geht es denn?
Der Vermieter meint meine Haftpflichtversicherung kommt dafür auf.
Was soll denn deine Haftpflichtversicherung damit zu tun haben? Hast du den Wasserschaden verursacht?
Bei einem Leitungswasserschaden hätte der Vermieter den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden müssen.
Diese würde dann, wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, diesen in Regress nehmen.
Ist eine Mietwohnung. Der Schaden ist durch ein altes Mannesmann Rohr verursacht worden. Das war 25 Jahre alt, war nicht mehr viel von übrig. Ich bin der Mieter, wohne hier in dieser Wohnung.
Also der Vermiter kann nichts dafür das du einen Wasserschaden hast und so wie er sagt die Haftpflichtversicherung bezahlt den Schaden aber trotzdem musst du die Miete bezahlen. Du kannst bei der Versicherung anrufen und nachfragen ob sie die Kosten für einen Unterkunft bezahlen kann möglich sein kommt auch drauf an bei welcher du bist usw.Aber der Vermieter kommt für sowas nicht auf
Dann wird das die Versicherung bezahlen den das Wohnhaus gehört und du kannst bei deiner Versicherung trotzdem nachfragen ob sie dir die Unterlunft bezahlt aber Vermieter 10000%nicht.
@FrauEule,
nach deinen Kommentaren hier, fehlt dir doch jegliches Fachwissen um solch eine Frage überhaupt beantworten zu können.
Daher ein Tipp, auf solche Antworten am besten verzichten.
@Ytoro,
du irrst, hier greift keine Mietausfallversicherung, sondern den Schaden würde die Wohngebäudeversicherung übernehmen.
Hat dein Vermieter keine, darf er alle Kosten übernehmen.
Wenn deine Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist, kannst du die mtl. Mietzahlung für diese Zeit, entsprechend kürzen.
Unter Umständen muss auch dein Hausrat aus dem Haus entfernt werden. Auch diese Kosten incl. Aufbewahrung muss der Vermieter, bzw. die Wohngebäudeversicherung zahlen.
Sinnvoll wäre es aber auch noch deine Hausratversicherung zu informieren.
Gruß Apolon
... die ganze Aktion wie Abbau, Umlagerung, wieder aufbauen u.a.m. regelt ja meist eine Hausratversicherung, so jedenfalls die Provinzial.
Frage einfach Deinen "Berater", denn für den ist das doch Alltag.
In unseren Hütten würde das auch die VGV übernehmen, auch den Umzug in die Jugendherberge oder Pension. Frage also einfach Deinen Vermieter, wie er es gerne hätte.
Viel Glück.
Die Miete kannst du natürlich mindern für den Zeitraum in dem du die Wohnung nicht nutzen kannst. Mit dem gesparten Geld kannst du ja machen was du willst.
Alles andere (Unterbringung, Hotelkosten...) regelt deine Hausratversicherung unter der Annahme, dass an deinem Hausrat selber auch ein Schaden entstanden ist.
Abgesehen davon dass der Vermieter bzw. die Wohngebäudeversicherung hier in der Pflicht sind, kommen die auch nur für Kosten auf, die dir tatsächlich entstanden sind. Du kannst also kein Geld fürs Hotel verlangen, das du nicht tatsächlich auch ausgegeben hast.
Der Wasserschaden kam von einem 25 Jahre alten Rohr. Da kann ich ja nichts für. Und soweit ich weiß hat der Vermieter eine spezielle Versicherung für Mietausfall und co. Und ich muss die Wohnung ja räumen damit die Arbeiten beginnen können.