Ein zimmer nicht nutzbar mietminderung?

4 Antworten

Ein zimmer nicht nutzbar mietminderung?etzt wollten wir die miete einbehalten bzw mindern bis das zimmer wieder bewohnbar ist.




Ab dem Zeitpunkt an dem man den Vermieter den Mangel nachweislich meldet, darf man die Miete angemessen mindern.

Die Mängelanzeige bzw. jeglichen Schriftverkehr bitte immer als Einwurfeinschreiben.

Die Höhe einer Mietminderung sollte ein Fachmann festlegen.

Der vemieter meinte das wir kein recht dazu hätten weil laut bgb 6 monatige renovierungen zulässig sind.

Was der Vermieter meint ist falsch, denn auch bei einer Modernisierung wären es nur die ersten drei Monate nicht möglich.

Hier liegt ein Mangel vor, was zur Mietminderung berechtigt.

Ist das so und müssen wir uns damit abfinden?

Fachmann aufsuchen, Höhe der Mietminderung festlegen lassen und solange die Miete mindern wie die Mietsache nicht nutzbar ist.

In Prinzip  kann man die Mietkürzung ja selber ausrechnen, weil bei Nichtnutzung die Miete für diesen Raum zu 100% besteht.

Gesamtmiete geteilt durch m² der gesamten Wohnung, mal m² des nicht nutzbaren Raumes geteilt durch 30 bzw. 31 Tage.

Dann hat man die Mietminderungshöhe für einen Tag für diesen Raum.

Aber sicherer ist es natürlich wenn das ein Fachmann festlegt.



Eine Mietminderung um 20% ist abhängig von der Wohnfläche der Wohnung denkbar, wenn der Schaden noch nicht bei Übernahme der Mietsache bestanden hat. Die Renovierung über 6 Monate zu dulden hat nichts mit der Möglichkeit einer Mietminderung zu tun, denn der Vermieter muss bei unveränderter Mieteinnahme die volle Funktion der Mietsache gewährleisten. Wann wurde der Schaden dem Vermieter gemeldet?

Deine Erklärung, du habest alle Mittel in die Wohnung gesteckt, erstaunt doch sehr. Welche Vorteile hat der Vermieter davon gehabt? Was wurde dir vergütet?

die wohnung gehört meinen schwiegereltern.. die gelinde gesagt nicht gerade nett sind wenn es um die miete geht! die wand war schon vor 2 Jahren nass und ist wieder abgetrocknet. wir haben im februar neu tapezieren wollen und dann kam uns die halbe wand entgegen. wir haben sofort bescheidgesagt und jemand kam von der versicherung, da es aber kein fall für die war mussten wir selbst den boden aufreisen und das füllmaterial ausheben. den anschließenden erdaushub hat mein schwiegervater erledigt. ansonsten zahlen wir den klemptner der wegen den alten rohren mindestens einmal im monat kommt selbst und müssen bei allen anderen mängeln selbst hand anlegen und bezahlen. und das waren in den letzten zwei jahren nicht wenig!

@Miramami

Wer wird das Haus mal erben? Ihr oder gibt es da noch jemanden?

Lasst es Euch wenigstens zur Hälfte überschreiben. Dann habt ihr Grund genug, Euch selbst um die Baustelle zu kümmer und ihr braucht keine Miete mehr zu bezahlen, wenn die Schwiegerelten auch mit drin wohnen.

@Miramami

Der Mangel liegt seit 2/2016 vor. Das "Bescheidsagen" zählt nicht als Mangelmeldung, wohl aber der nachweisbare Besuch des Versicherers.  Seit dem hättet ihr die Miete mindern können. Da ihr das unterlassen habt, ist es kaum vermittelbar jetzt die Miete zu mindern. Wenn ihr in der Wohnung verbleibt, dann könnt ihr noch ein Zurückbehaltungsrecht zur Miete in Anspruch nehmen, das sich nur auf die Grundmiete bezieht und nur den Mietanteil des nichtnutzbaren Zimmers ausmacht. Den einbehaltenen Betrag auf Sparkonto legen, weil es später bezahlt werden muss.

Eure Aufwendungen an Arbeitszeit und Geld könnt ihr als Schadensersatzforderung summieren und an die Schwiegereltern zur Begleichung geben.

 

Wendet euch an einen Mieterschutz Bund u. laßt euch beraten!

Paragraf 536 BGB lesen