Kann man über die Miete verhandeln?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

 

ich würde es auch mal versuchen mit dem Vermieter normal zu reden und ihm die Sachlage erklären. Zu verlieren hast du ja eigentlich eh nix, wenn der nicht ganz blöde ist wird er auf den Deal eingehen.

Sollte er dies dann auch tatsächlich tun, gibt es einen neuen Mietvertrag. Bitte achte darauf, dass die Mängel die vorhanden sind und nicht durch dich bzw. euch verursacht wurden mit in den Vetrag als vorhandene Mängel eingetragen werden. Sonst kann es bei einem evtl. mal späteren Auszug deinerseits sein, dass der Vermieter dir die Mängel zur Beseitigung auflasten wird.

 

Viel Glück!

Die Frage ist nicht ob sich so etwas schickt, sondern ob der Vermieter damit einverstanden ist, daß er das Mietverhältnis mit Dir allein fortsetzen will. Dann kannst Du allerdings auch einen neuen Mietvertrag mit einem Nachlaß aushandeln.

Wenn ihr beide Hauptmieter seid, müßt ihr, damit Deine Mitbewohnerin rechtswirksam aus dem Mietvertrag ausscheiden kann, entweder gemeinsam kündigen. Alternativ kann Deine Mitbewohnerin nur mit Deiner Zustimmung und der Zustimmung des Vermieters kündigen.

 

Klar schickt sich sowas... ich würde den Deal genauso vorschlagen, aber ansonsten würde ich nicht mit Ausziehen drohen, sondern eben mit Mietminderung und Anwalt!

Ich habe selbst 2 Jahre lang in einer halben Bruchbude gewohnt und immer gedacht: Ball flachhalten, es ist besser, wenn man es sich nicht verscherzt... und beim Auszug bekam ich dann die Rechnung, weil mir der Vermieter dann Sachen aufschwatzen wollte (Tapezieren, neu streichen, Müllentsorgung), die ich nicht tun müsste, so nach dem Motto "Mit dem kann man's ja machen!" Man muss sich echt auch mal wehren...

Kein Deal machen,das wäre ein Zugeständiss von dir das du mit dem Zustand der Wohnung zufrieden bist,da du den Vermieter schon auf die Mängel hingewiesen hast,dieser aber nichts macht,so kürze doch einfach die Miete,fange mit fünfzig Prozent der Bruttomiete an,dafür brauchst du keine Zustimmung vom Vermieter.Reagiert der Vermieter nach 2 Monate immer noch nicht,dann weiter 10 % usw.Kündigen kann der dir da aber auch nicht.

Weitere Info. sowie Berechtigte Urteile dazu findest du unter www Bundesgerichtshof de und  dejure org ( Gesetze) sowie bmj bund de (Gesetze)

Ein Versuch wäre es wert. Persönlich mit Ihm verhandeln ist auf jeden Fall aussichtsreicher. Vielleicht läßt er sich bezirzen...:-))