Muss man die Schulden seines Vermieters bzw Eigentümers der Wohnung als Drittschuldner bezahlen?

5 Antworten

das Problem ist, dass unser Haus völliges Mischeigentum ist, was von einer Verwaltung gemanaged wird.

Letztes Jahr bekamen wir einen Brief, von der Verwaltung, dass diese den Vertrag mit der Eigentümerin gekündigt hat, da die nie irgendwelche Rechnungen bezahlt haben. Seid einem Jahr Überweisen wir die Miete nach Italien, da die Besitzer Italiener sind. Hier in Deutschland aber mal eine ImmoFirma hatten. Die sind auch für uns Null erreichbar. Mit der Miete überweisen wir quasi auch den Anteil für die Betriebskosten, da es eine Warmmiete ist. Diesen Anteil hat die aber nie weitergeleitet, so dass die alte Verwaltung als Gläubiger auftritt und jetzt die Kohle von uns Mieter einfordert.

Kann man die Miete an den Vermieter aussetzen und die Schulden des Vermieters mit der Miete verrechnen. Also das ist doch krass, dass man als Mieter für unanständige Vermieter die Schulden zahlen muss.

WAHNSINN

Dxmklvw  06.02.2019, 22:44

Wenn die Verwaltung selbt erklärt hat (was du notfalls beweisen mußt), daß sie nicht mehr mit dem Eigentümer im Vertrag steht, dann muß die Mietzahlung so lange an den Eigentümer erfolgen, bis dieser entweder etwas anderes bestimmt oder bis dir ein Gerichtsbeschluß zugestellt wird, aus dem hervorgeht, daß du die Miete an eine andere Adresse zahlen mußt (einen Gläubiger).

Als Drittschuldner zahlst du aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht die Schulden deines Vermieters. Du zahlst weiterhin DEINE Miete, allerdings halt nicht an deinen Vermieter sondern den Gläubiger deines Vermieters.

Falls einen derartigen Beschluss geben sollte, solltest du dem Beschluss unbedingt Folge leisten. Ansonsten läufst du Gefahr am Ende doppelt Miete zahlen zu müssen.

falolaf 
Fragesteller
 06.02.2019, 22:40

Heisst das jetzt, dass ich die Mietzahlungen sofort einstellen sollte, um die Schulden vom Vermieter zu bezahlen?

janawieniq  07.02.2019, 12:23
@falolaf

Das heisst dass Du Miete auf das Konto zahlst das im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angegeben ist - solange bis Du eine neue Mitteilung bekommst.

Du meinst, deine Mieze anstatt an den Vermieter an dessen Gläubiger zahlen? Unter Umständen ja.

falolaf 
Fragesteller
 06.02.2019, 22:52

Nicht die Miete. Es handelt sich um Kosten die wir zwar bereits mit der Miete bezahlt haben, aber die der Vermieter an den Versorger nie weitergeleitet hat. Fast 4000,- Euro

Grundsätzlich nicht, der vermieter ist für seine Schulden selbst verantwortlich. Problematisch wird es bei Schulden die die Wohnung betreffen, wenn er z.B. Wassergebühren nicht bezahlt hat. Da bist du als Mieter zwar nicht schuldnerisch haftbar, aber dir kann das Wasser abgestellt werden, wenn der vermieter nicht zahlt. Hier sollte man dann eine Lösung mit dem versorger anstreben.

Von welchen Kosten redest Du? Nicht vom Vermieter weitergeleitete Kosten an Versorger ( Wasser / Allgemeinstrom? )

Ansonsten könntet Ihr als Drittschuldner aufgefordert werden die, bis dato an den Vermieter, geleistete Miete z.B. direkt an die Bank zu zahlen.

falolaf 
Fragesteller
 06.02.2019, 22:41

Ja von nicht weitergeleiteten Kosten an den Versorger.

wilees  06.02.2019, 22:43
@falolaf

Tja da werdet Ihr in den sauren Apfel beißen müssen und diese Nebenkosten noch ein zweites Mal an den Versorger zahlen müssen, um so einer Sperrung zu entgehen. Nur die könnt ihr dann auch sofort mit den laufend zu zahlenden Nebenkostenvorauszahlungen aufrechnen.