Wohnung kündigen wegen Wasserschaden?
Hallo, ich wohne seit Juli nicht mehr in meiner Wohnung wegen einem Wasserschaden. Bei dem Mieten oben drüber hat die Wohnung gebrannt und ich hab den ganzen dreck abbekommen und die Nan kann da nicht mehr drin wohnen es wurde alles abgerissen nun habe ich noch keine Kündigung geschrieben weis auch garnicht wie ich diese Formuliere soll. Kann das auch der Mieterschutzbund schreiben?
Danke
7 Antworten
Ich würde schreiben wie Vermieter, wenn sie nicht sicher sind ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
Schau mal hier rein, ist zwar ein anderer Fall aber einige Formulierungen wie das mit der hilfsweisen fristgerechten Kündigung kann man übernehmen.
http://www.mietrecht.org/mietschulden/muster-kuendigung-zahlungsverzug/
Hinweise:
Wenn die Kündigung nachweislich am 4. September eingegangen ist ( das macht man am Besten per Einwurfeinschreiben) dann könnt Ihr zumindest zum 30.November kündigen.
Solange die Wohnung unbewohnbar ist, kann die Miete zu 100% gemindert werden.
Vielleicht ist sie ja solange unbewohnbar, dass es egal ist ob die Kündigung fristlos oder fristgerecht wirksam ist.
Jetzt mal einiges zum Verständnis.
Du sollst eine Kündigungsschreiben aufsetzen in dem Du fristlos kündigst unter Angabe des Kündigungsgrundes.
Falls die fristlose Kündigung nicht rechtens ist, sollte man neben der fristlosen Kündigung hilfsweise fristgerecht kündigen.
Somit ist dann definitiv der Mietvertrag spätestens Ende November zu Ende.
Sollte die Wohnung immer noch unbewohnbar sein, musst Du solange ja auch keine Miete zahlen, dann läuft aber trotzdem ja die Kündigungsfrist.
Dass Du ab Oktober eine andere Wohnung hast, ist für den Vermieter und die Rechtslage nicht relevant.
Ich will Dich ja nur schützen.
Schau in den Link und nehme das mit der hilfsweisen Kündigung in Deinem Kündigungsschreiben in der fristlosen Kündigung mit auf.
Eine andere "
Ich hätte viel früher kündigen sollen aber naja ich warte jz ab, hab vom Vermieter noch nix gehört und er schuldet mir noch Geld was er nicht mal einsieht
"Hiermit kündige ich wg. Unbewohnbarkeit der Mieträume gem. § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB infolge eines Löschwasserschadens nach Wohnungsbrand im [1. OG links] außerordentlich fristlos unser Mietverhältnis."
Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass du selbst mit fristwahrendem Zugang bis zum Monatsletzten die Mieten für Juli und August nicht zu entrichten brauchst: Dem VM war jede Möglichkeit genommen, den fehlenden vertragsgemäßen Zustand deiner Wohnung zu kennen, den Schaden schnellstmöglich zu beheben oder dir Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wer acht Wochen lang so tut, als sei alles in Ordnung oder ebensogut vermuten lässt, er wäre ausgiebig in Urlaub, kann sich nicht zwei Monate später auf Rechtsgrund einer fristloser Kündigung berufen, die der VM als Vertrgsschuldner nicht kannte :-O
G imager761
Ich wollt ja warten bis sie renoviert wird aber das wird über 5 Monate dauen und ich wohne mit meinem Mann bei meiner Mutter zurzeit aber auf Dauer geht das ja nicht also muss ich raus weil es halt Lange dauert außerdem Sind meine Möbel komplett verschimmelt ich durfte sie nicht mal aus der Wohnung nehmen bis der Gutachter kommt und das hat 1 Monat gedauert bis er mal gekommen ist und bis dahin musste ich meine kompletten Möbel Schlafzimmer Küche in den Müll schmeisen
Jetzt muss ich wieder alles neu kaufen weil das niemand bezahlt und da freu ich mich schon drauf 😩
Für diese Wechselfälle des Lebens kann man eine Hausratversicherung abschliessen. Die hätte den Wiederbeschaffungswert des Hausrats ersetzt.
Ich habe im Juli nur 7 Tage drin gewohnt und hab auch die Miete bezahlt gehabt jetzt gibt er mir noch nicht mal mein Geld zurück
Ja aber da ich kein Plan von solchen Versicherungen habe hab ich das auch nicht gehabt.. Aber das ist ja nicht meine Schuld sondern vom Mieter oben drüber der jz allerdings verstorben ist
.... nö, warum?
Die VGV, die ja jeder Bewohner mit seiner Abrechnung bezahlt, sorgt doch für eine Ersatzunterbringung und die eigene Hausrat sorgt für Entsorgung und bezahlt die komplette Neuanschaffung.
Also bis jz hab ich noch garnicht gehört was die Wohnung angeht oder meine Möbel
.... dann wurde bestimmt nicht zugehört oder gar nicht gefragt. Ist das möglich?
Und Dein "Berater" für Versicherungen läßt Dich wirklich hängen?
Der vermieter ist an dem Tag noch gekommen hat sich das kurz angeschaut is dannwieder gegangen und hat auch nix gesagt dazu außer es dauert bis er das klärt
Er meinte wenn ich keine Hausratsversicherung habe is da nix zu machen auch von dem Mieter über mir ist nix zu holen
.... hier bei uns lassen die Damen und Herren Bürgermeister dann immer sammeln für die Bewohner, die sich Versicherungsbeiträge sparen. Einfach mal im Rathaus nachfragen.
Das gibt's bei uns hier nicht ich hab sogar gefragt ob die mir eine Bleibe findet, meinten sowas machen wir nicht das machen wir nur für die asylanten dachte ich mir ah okay aber ich hab keine Wohnung ich steh auf der Straße ??? Ne machen die nicht
"Lieber Vermieter,
ich kündige hiermit den Mietvertrag vom xx.yy.zz fristlos (ersatzweise fristgerecht zum 30.11.17), da die Wohnung dauerhaft unbewohnbar ist.
MfG
havared"
Dafür braucht's keinen Mieterschutzbund.
Fristlose Kündigung wegen Unbewohnbarkeit und fertig !
Warum November ich hab fristlos gekündigt ab 1 Oktober zieh ich in einwandere Wohnung ein. Ich weis ja noch nicht mal wann die Renovierung beginnt und wie lange