Kündigung durch Vermieter wegen leichter Beschädigung der Markise?

4 Antworten

Kündigen deshalb kann er dir wohl nicht. Aber er kann die Kosten für eine fachgerechte Reparatur der Markise verlangen.

Aber es war überaus dumm von dir die Markise als Regen-oder Schneeschutz zu benutzen, denn dafür ist sie überhaupt nicht geeignet und auch nicht gedacht. Sie hätte bei viel Schnee ganz herunterbrechen können und dann hättest Du die Kosten für eine neue Markise an der Backe gehabt.

Eine Markise ist ein reiner Sonnenschutz!

Ja sie sollte noch nicht einmal nass werden! Denn wenn Du sie in einem nassen Zustand einfährst kann sie schimmeln.

Wenn du in einer meiner Wohnungen wohnen würdest und dieses Problem hättest, wäre mir das nicht so wenig. Solange du den Schaden bezahlst!

Jeder macht mal Fehler und man muss nicht kleinlicher sein als der Papst.

Also biete dem Vermieter die Bezahlung des Schadens an und gelobe Besserung

Kann der Vermieter mir deswegen eine Kündigung aussprechen?

Aussprechen ja.^^ aber er käme damlt nicht durch

Das ist ein Mietschaden und durch kaution oder versicherung deinerseits abgedeckt und ersatz bzw korrekter reperatur kann er verlangen.

Abgesehen davon bist du Verpflichtet die Mietsachen so zu behandeln wie man es zu behandeln hat u die Markise dient zum Sonnenschutz und ist nicht für schnee geeignet.

http://www.klaiber.de/blog/2013/05/08/betrieb-einer-markise-was-man-beim-betrieb-einer-markise-beachten-sollte/

Somit zieh jemanden an Land der diese Markise auf deine Kosten reperariert.

Für deine Holzmöbel schaust mal online nach Plastikhüllen zum abdecken. Gibts in Hülle und Fülle......und die Paneelen und das alles gibts keinen witterungsschutz sondern die Dinger benötigen die richtige Pflege .....

Vielen Dank.

Also, ich habe hier aus einer maroden Schachtel eine blühende Schmuckschatulle gemacht, die ich hege und pflege. Ich rauche nicht, alles absolut TOP.Es ist eine Farce das ganze. Es gibt Menschen, die finden in einem Goldhaufen noch ein Staubkorn, die sehen immer nur das negative.

Reparieren kann ich das selbst, habe damit ja schon begonnen. 2 Nähte sind leicht eingerissen, das geht gut zu nähen, sobald wieder die Sonne scheint.

Ja, die Holzmöbel habe ich mit einer Plastikplane abgedeckt.

@Theresaa

Eine Sonnenschutzmarkise ist kein Allwetterschutz für Terrassenböden. Ich erkenne darin Ignoranz und Rücksichtslosigkeit gegenüber fremdem Eigentum bin ich mir doch sicher, das du eine auf deine Kosten mit Duldung angebrachte Markise nicht derart zweckentfremdet hättest.

Du irrst, der Schadensersatzanspruch des VM geht weiter als deine Nähkünste.

Und eine quaifizierte Abmahnung wäre das Mindeste, was du erwarten darfst, wenn sich der VM derzeit noch keine Obsiegenheitschancen seiner Kündigung n. § 573 BGB ausrechnet.

Da der Balkon aber über eine Markise verfügt, habe ich diese jetzt sehr lange auch als Schutz gegen Regen und Schnee eingesetzt, um meine auf dem Balkon befindlichen Holzmöbel zu schützen,

Unfaßbar. Warum hast du nicht deine Kleidung als Abdeckung deiner Möbel verwendet? Verstehe, die hätte ja Schaden genommen.

Dummerweise gilt das für eine Sonnenschutzmarkise, die nur weil sie einem anderen gehört nicht unpfleglicher behandelt werden dar ebenso, da die weder Regen noch Starkwind ausgesetzt werden darf.

Hier wird der VM zunächst Ersatz von dir verlangen. Auf deinen Pfusch muss er sich ebensowenig verweisen lassen wie auf Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch, wenn sie ausgeleiert, ausgeblichen, stockfleckig oder gar die Mechanik beschädigt wäre.

Eine Regenschutzplane wäre da deutlich billiger gewesen und zu dieser Gedanken-, gar Rücksichtslosigkeit fällt mir immer noch nichts ein.

Kann der Vermieter mir deswegen eine Kündigung aussprechen?

Das kommt darauf an, ob er allein mit dieser vorsätzlichen Beschädigung der Mietsache "ein berechtigtes Interesse hätte", wg. "nicht unerheblicher Verletzung deiner vertrglichen Pflichten" zu kündigen.

G imager761