Wohnung bei Schwiegereltern renovieren, vom Notar beglaubigen lassen?

10 Antworten

Hallo Felix,

dass du dich bereits mit Ereignissen in der Zukunft beschäftigst, die heute noch undenkbar sind, kann ich gut nachvollziehen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du dich für den Fall einer Trennung von deiner Frau finanziell absichern - richtig?

Das Szenario:

Deine Frau erbt das Haus ihrer Eltern

Da ihr alleine gehört, was sie alleine geerbt hat, würde dir im Falle der Scheidung nichts der Erbschaft zustehen.

Du möchtest jedoch zumindest deine Investition an Geld und Zeit erstattet bekommen.

Momentan und als Sofortlösung ist keine deine Überlegungen geeignet.

Du schreibst:

für mich z.b Wohnrecht beantragen..............

Fakt ist:

Deine Frau kann dir vor dem Erbe keine Rechte zusprechen.

Und das die Eltern deiner Frau zu Lebzeiten ein ggf. unbegrenztes Wohnrecht einräumen, halte ich für unwahrscheinlich.

Stell dir nur einmal vor es kommt tatsächlich zur Trennung und man möchte nicht länger mit dem Ex-Partner in einer Wohnung leben.

Dann ist es gut möglich, dass deine Frau mit Kind ausziehen muss, weil deine Ansprüche aus dem Wohnrecht greifen.

Du schreibst:

.....oder ein teil der renovierungskosten auf mich schreiben lassen und beim Notar beglaubigen?

Nachgefragt:

Was meinst du damit: Einen Teil auf dich schreiben zu lassen und durch einen Notar beglaubigen lassen?

Handelt es sich bei der Summe, ausschließlich um Materialkosten und Dienstleistungen Dritter oder stellst du auch deine Arbeitskraft in Rechnung?

Nachgerechnet:

Wie soll die Investition von 50.000,- EUR finanziert werden?

Wer ist Kreditnehmer, wer haftet bei Ausfall oder tritt als Bürger auf?

Hast du die eingesparte Miete konsequent angespart?

Dann wären die Mieten bis heute auf 40.800,- summiert!!

Bei der Berechnung ging ich von einer Miete und 10,- EUR/m² ausgegegangen. Bei 85m² sind das 850,- EUR Monatsmiete.

In 4 Jahren macht das 48 Mieten a 850,- EUR = 40.800,- EUR!

Wenn du auf dieses finanzielle Polster nicht zurück greifen kannst, bleibt in der Regel nur die private Fremdfinanzierung übrig.

Sollte der Bank-Kredit über dich & deine Frau laufen, wäre deine Frau auch Vertragsinhaber.

Ohne eine wirksame Vereinbarung im Bezug auf Güter-Trennung, haften Eheleute für einander und gemeinschuldnerisch.

Soll heißen, du könntest nicht nur von deiner Investition reden.

Allerdings stellen umfangreiche Renovierungsarbeiten auch eine Wertsteigerung der Immobilie dar.

DIE KREDITFINANZIERUNG

Das du das Geld für die Renovierung stemmen willst, ist aus meiner Sicht nicht nur leichtsinnig, sondern auch im hohen Maße unklug!

Besser wäre, wenn deine Schwiegereltern als Immobilienbesitzer und Vermieter, also "Unternehmer" in sein Eigentum investiert, kann er diese Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Auch die Möglichkeit Förderungsgelder beantragen und erhalten zu können, ist den Eigentümern vorbehalten.

Als Privatperson und Mieter, bist du für derart umfangreiche reparaturen und Instandhaltung nicht verantwortlich.

Renovierst du deine Mietwohnung dennoch so kostspielig, ist und bleibt es deine Privatangelegenheit.

Nach deiner Beschreibung besitzt das Haus mindestens 3 Wohnungen.

Wenn du in der Lage bist, einen Kredit über 50.000,- EUR zu bekommen, könntest du mal über folgendes Rechenmodell nachdenken.

MIETKAUF:

Beim sog. Mietkauf zahlt der Käufer einen einmaligen Betrag. Etwa 30 bis 50 % des Kaufpreises.

Anschließen bis zum Ableben des Eigentümers mtl. eine vereinbarte Miete.

Lebt dieser lange, wird die Wohnung entsprechend teurer.

DIE IDEE:

Deine Schwiegereltern finanzieren die Renovierung und können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Wenn deine Einmalzahlung so hoch ist, wie die Ausgaben deiner Schwiegereltern, haben die ihr Geld zurück.

Zudem möglicherweise eine beständige und zuverlässige Einnahmequelle.

Nach dem Tod der Eltern, würde deine Frau das Haus um deine Eigentumswohnung herum erben. Mit dem Ableben geht das Eigentum der Wohnung auf dich über.

Der Clou:

Du hast 2 wirklich gute Optionen:

  1. Du verkaufst deine Wohnung an deine Frau und hast eine schöne Summe Bargeld.
  2. Wenn du aus welchen Gründen auch immer nicht selber in der Wohnung wohnen kannst, vermietest du du die Hütte und bedienst mit den Mieteinnahmen den Kredit.

Wichtig ist nur, dass die Erträge oder Verlust aus solchen Deals, nicht der Zugemeinschaft der Eheleute zugeschrieben werden können.

Solche Verträge solltest du natürlich auch durch einen Fachanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.

Gut zu wissen:

Der Notar beglaubigt, dass der Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen geschlossen wurde.

Ob der Vertrag ausgeglichen ist, oder Käufer bzw. Verkäufer Vorteile hat, muss der Notar nicht prüfen oder bewerten.

Letztendlich spielen aber so viele Fakten in solche Vorhaben, das es wohl die optimale Ferndiagnose nicht geben kann.

Mein Tipp:

Wenn Eheleute in der Lage sind, sich vernünftig und wie Erwachsene zu trennen ohne sich zu hassen, finden sie auch auf der Ausgleichs-Basis bestimmt Möglichkeiten, die die finanziellen Interessen von beiden Partnern berücksichtigen.

Ist eine Verständigung aber dennoch nicht möglich, sollte man auch bereit sein, Entscheidungen zu akzeptieren.

Wer das nicht kann, sollte einfach die Finger davon lassen und sich über jeden Monat freuen, in dem er Miet-Frei wohnen kann.

GEMEIN - ABER LEGAL:

Was wäre denn, wenn du ein Unternehmen zusammen mit deiner Frau gründest und sie das Haus als Einlage in die Firma mitbringt, wird das vorhandene Vermögen gleichberechtigt aufgeteilt, wenn es keine individuellen Vereinbarungen gibt.

Vielleicht solltest du dich auch einfach nur über eine harmonische Zukunft freuen, in der nicht darauf ankommt, wer auf dem Papier ein Haus besitzt.

Für viele ist eigener Besitz in der Ehe ganz sicher nicht der größte Wunsch in einer Beziehung oder Ehe.

Alleinigen Besitz gemeinsam genießen halte ich persönlich für die optimale Lösung!

Tja, unbedingt eure Investition absichern lassen. Ob und wann die Tochter (deine Frau) erbt, steht ja in den Sternen. Denkt an einen Pflegefall (1 oder 2 Personen), wie werden die Kosten gedeckt.

Vielleicht wäre ein kompletter Eigentümerwechsel mit Wohnrecht und evtl. Nießbrauch für die untere Whg. für die Eltern/Schwiegereltern sinnvoll.

Kellerwhg., mittlere Whg., gibt es noch mehr Wohnungen? Vielleicht kann eine Teilungserklärung gemacht werden und die euch zugedachte Whg. wird eine Eigentumswhg., die die Eltern der Tochter (oder euch) schenken oder anschließend deine Frau dir deinen Anteil. Ansonsten würde ich nicht investieren.

Als Eigentümer sind deine Schwiegereltern im Grundbuch registriert.

Falls deine Frau dieses Haus einmal erbt, könnte man eventuell einen Eintrag als Eigentümergemeinschaft eintragen lassen, so seid ihr rechtlich abgesichert.

Sprecht doch mal mit den Eltern deiner Frau - sonst könnte die Situation auftreten, dass eure Renovierungskosten mit dem mietfreien Wohnen aufgerechnet werden könnten.

Sonst würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.

Liebe Grüße

Ja, ein Wohnrecht wäre eine sichere Möglichkeit.Ein Notar ist Euch dabei behilflich.

Alles andere, etwa wenn die Schwiegereltern zum Pflegefall werden uns ins Heim müssen,wäre da zu unsicher.

Vielen Dank, liebe Eltern / Schwiegereltern, dass Ihr uns diese Renovierung nach unseren Wünschen gestattet.

Lieben Dank

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