Übernimmt das Jobcenter die Renovierungskosten bei ALG 2?

4 Antworten

Wenn die Renovierung mietvertraglich geschuldet wird, muss das Jobcenter die Kosten als Beihilfe gewähren.

Renovierungen sind im Regelsatz mit einberechnet, ja.

Siehe hierzu die Zusammensetzung der Regelsätze:

http://www.hartziv.org/regelbedarf.html

8,36 % eines Regelbedarfssatzes sind für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen. Ergo beim RS I 34,19 Euro monatlich.

Citysmart 
Fragesteller
 02.04.2017, 18:31

Davon würde aber für das Renovieren selbst zu wenig übrigbleiben (monatlich 34,19 Euro) Vieles davon geht ja schon für die Energie (Strom) drauf. Und Renovieren der ganzen Wohnung sind schon ein paar hundert Euro.

wilees  02.04.2017, 18:50
@Citysmart

Dann denken wir doch bitte einmal praktisch, preisorientiert und langfristig:

Man lege von den Regelsätzen monatlich 10 Euro zurück - ergibt in 5 Jahren 600 Euro. Und davon kann  man durchaus eine 60 m² Wohnung mit einfachen Mitteln ( Raufaser + Kleber + Farbe oder auch einfache Tapete )  locker in Eigenleistung komplett renovieren. Übrigens 1 m² Rauhfaser kostet zwischen 0,16 0nd 0, 40 Euro. Also bleibt von den 600 Euro noch einiges über.

Spot1978  03.04.2017, 17:39
@wilees

Tja Alkohol und TZigaretten kosten auch Geld^^ Geht also nicht auf die Rechnung ;-)

Wer bekommt Alg2 - die Tochter? als eigene BG?

dann muss sie Ihren Renovierungsbedarf ansparen .. aus den Leistungen die sie bekommt ..