Übernimmt das Jobcenter die Renovierungskosten bei ALG 2?
Hallo,
wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und meine Tochter bekommt ALG 2 und möchte nach einigen Jahren jetzt unsere sehr renovierungsbedürftige Wohnung mitrenovieren.
Im Mietvertrag steht, wir müssten die Wohnung selbst renovieren (Wortlaut: Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen, Küche alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre etc.).
Das Jobcenter lehnt eine Beihilfe ab mit der Begründung, Schönheitsreparaturen seien mit der Regelleistung abgegolten. Stimmt das?
Danke für eine Antwort,
Julia
4 Antworten
Wenn die Renovierung mietvertraglich geschuldet wird, muss das Jobcenter die Kosten als Beihilfe gewähren.
Renovierungen sind im Regelsatz mit einberechnet, ja.
Siehe hierzu die Zusammensetzung der Regelsätze:
http://www.hartziv.org/regelbedarf.html
8,36 % eines Regelbedarfssatzes sind für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen. Ergo beim RS I 34,19 Euro monatlich.
Dann denken wir doch bitte einmal praktisch, preisorientiert und langfristig:
Man lege von den Regelsätzen monatlich 10 Euro zurück - ergibt in 5 Jahren 600 Euro. Und davon kann man durchaus eine 60 m² Wohnung mit einfachen Mitteln ( Raufaser + Kleber + Farbe oder auch einfache Tapete ) locker in Eigenleistung komplett renovieren. Übrigens 1 m² Rauhfaser kostet zwischen 0,16 0nd 0, 40 Euro. Also bleibt von den 600 Euro noch einiges über.
Tja Alkohol und TZigaretten kosten auch Geld^^ Geht also nicht auf die Rechnung ;-)
Wer bekommt Alg2 - die Tochter? als eigene BG?
dann muss sie Ihren Renovierungsbedarf ansparen .. aus den Leistungen die sie bekommt ..
Davon würde aber für das Renovieren selbst zu wenig übrigbleiben (monatlich 34,19 Euro) Vieles davon geht ja schon für die Energie (Strom) drauf. Und Renovieren der ganzen Wohnung sind schon ein paar hundert Euro.