Was heißt "tapezierfähiger" Zustand?

4 Antworten

Der Vermieter darf nicht, wie vielfach angenommen, die Farbe vorschreiben. Vorgegeben ist nur, dass ein „neutraler“ Farbton gewählt werden muss. Es lässt sich jetzt natürlich darüber streiten, ob blau oder Cappuccino als Farbton noch neutral ist. Ich würde die Wände weißen und gut ist.







ob blau oder Cappuccino als Farbton noch neutral ist.

Darüber muss nicht gestritten werden. Beides sind keine neutralen Farbtöne.

Mit dem Begriff tapezierfähig und dessen Definition hast du schon recht. Aber das Problem ist, dass es Tapeten gibt, die man anschließend nicht streicht. Das bedeutet, das dunkelblau würde man durch schimmern sehen.

Der neue Mieter müßte die Wand also zuvor streichen, bevor er tapezieren kann. Wenn du es so betrachtest, ist die Wand mit dunklen und nicht neutralem Farbton eben nicht tapezierfähig. Daher müsst ihr das noch erledigen.

In dem Zustand mit hellen, tapezierfähigen Wänden seid ihr doch eingezogen, also ist es vollkommen korrekt, dass ihr die Wände auch wieder so zurück lassen müsst.

sauber und neutral gestrichen ist rechtlich relevant alles andere unzulässig!

allerdings sollten keine löcher in türen oder wänden sein ^^

das Gegenteil von weiß streichen