Wohnrecht mündlich?

3 Antworten

Hier ist grundsätzlich der in der Beweisplficht, der sich auf das Wohnrecht beruft.

Wenn der Schwager 22 dort gewohnt hat, ohne Miete zu zahlen, ist von einen konkludenten Leihvertrag ohne kongrete Befristung auszugehen. Dieser kann mit angemessener Frist gekündigt werden. Dabei reden wir aber über 1 bis 2 allerhöchstens 3 Monate.

Hätte er Miete gezahlt, wäre die Sache übrigens um einiges schwieriger, da man bei einen Mietvertrag einen Kündigungsgrund braucht und deutlich längere Fristen einhalen muß.

Die Behauptung führt zu gar nichts, jedoch gelten normale Kündigungsfristen des Mietrechtes auch bei einem mündlichen Vertrag. Sie muß zwar nicht ein Jahr warten, sollte aber eine Kündigung schriftlich und fristgerecht aufsetzen und rechtswirksam zustellen.

Ihre Schwiegermutter kann den Wohnrechtlosen ohne Mietvertag dort hausenden  gleich rausschmeißen, soweit der sich nicht auf einen mündlichen Mietvertag beruft, dessen Zahlungen er nachweisen kann!

Bei der geschilderetenDauer des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.