Wohnrecht mündlich?
Vor kurzem ist von meiner Schwiegermutter die Mama gestorben und somit hat meine Schwiegermutter das Haus ihrer Eltern geerbt. Wurde in einem Testament schriftlich festgehalten.
Seit knapp 22 Jahren wohnt mein Schwager (Sohn von meiner Schwiegermutter) in dem Haus wo Oma und Opa drin gelebt haben. Er ist damals eingezogen, weil die beiden älteren Herrschaften sich so etwas sicherer fühlten. Es gab aber nie einen Mietvertrag und an Kosten hat mein Schwager sich wohl nur minimal beteiligt.
Nun gehört meiner Schwiegermutter das Haus und sie möchte es so schnell wie möglich verkaufen (da ja auch weiterhin Kosten für das Haus anfallen (Strom, Versicherungen etc). Nun hat sich heute ein Gutachter das Haus angeguckt und auch schon angemerkt, das es relativ schnell gehen würde mit dem Hausverkauf.
Nun behauptet mein Schwager, das er noch Wohnrecht für ein Jahr hätte (würde bis März 2017 dauern). Darüber gibt es aber nichts schriftliches und auch im Grundbuch wurde sowas nie eingetragen. Und wie schon erwähnt, er hat sich nur minimal an den Nebenkosten beteiligt, an anderen Rechnungen überhaupt nicht.
Muss er ausziehen, wenn es einen Käufer für das Haus gibt oder muss sie wirklich das Jahr abwarten?
Vielen Dank schon mal im voraus
3 Antworten
Hier ist grundsätzlich der in der Beweisplficht, der sich auf das Wohnrecht beruft.
Wenn der Schwager 22 dort gewohnt hat, ohne Miete zu zahlen, ist von einen konkludenten Leihvertrag ohne kongrete Befristung auszugehen. Dieser kann mit angemessener Frist gekündigt werden. Dabei reden wir aber über 1 bis 2 allerhöchstens 3 Monate.
Hätte er Miete gezahlt, wäre die Sache übrigens um einiges schwieriger, da man bei einen Mietvertrag einen Kündigungsgrund braucht und deutlich längere Fristen einhalen muß.
Die Behauptung führt zu gar nichts, jedoch gelten normale Kündigungsfristen des Mietrechtes auch bei einem mündlichen Vertrag. Sie muß zwar nicht ein Jahr warten, sollte aber eine Kündigung schriftlich und fristgerecht aufsetzen und rechtswirksam zustellen.
Ihre Schwiegermutter kann den Wohnrechtlosen ohne Mietvertag dort hausenden gleich rausschmeißen, soweit der sich nicht auf einen mündlichen Mietvertag beruft, dessen Zahlungen er nachweisen kann!
Bei der geschilderetenDauer des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.