Lebenslanges Wohnrecht, Streit mit Mutter

12 Antworten

Die Angelegenheit sollte unbedingt mit einen Notar abgeklärt werden.

Es besteht die Gefahr, dass für den Fall, dass der Wohnberechtigte ins Pflegeheim muss und die Pflegeheimkosten nicht selbst tragen kann, dass Sozialamt versucht die Ersatzleistung für das Wohnrecht (z. B. Anspruch auf Vermietungsgestattung) auf sich überzuleiten (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. August 2016 – L 8 SO 343/15 –, juris). 

Umgekehrt kann es für den Wohnberechtigten von entscheidender Bedeutung sein, in diesem Fall zum Beispiel als Ersatzleistung z. B. die Einnahmen aus einer Vermietung der Wohnung zu erhalten. Es kommt eben endscheidend auf die jeweilige Interessenlage an.

Sie muss sich beteiligen an denn Kosten mit bezahlen 💰 und Rückzahlen .Holt euch einen guten Anwalt .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der gute Anwalt macht keine passenden Gesetze und nützt garnichts, wenn Betrebskostenragung oder Schönheitsreparaturen der Wohnrechtberechtigten nicht geregelt wurde.
Und Umbaukosten für ein Kinderzimmer oder eigene Bedürfnisse der Eigentümer gehen sie ebsowenig etwas an wie Schimmelentfernung :-O

Die Frage ist 9 Jahre alt. Lebt Mutti noch und wie ist das damals augegangen?

die Frage stand bei mir unter den aktuellen Fragen, auf was man alles achten muss :-( danke für deinen Hinweis

Durch den Auszug hat das ehemals eingeräumte Wohnrecht keine rechtliche Wirkung mehr. Auch wenn die SM mit RA kommt, heißt das nicht, dass sie im Recht ist. Weist den Anspruch zurück. Die SM müsste nun klagen, wenn sie stur ist, alllerdings dürfte sie keine Erfolgsaussicht haben. Wenn das so kommen sollte, bräuchtet ihr auch einen RA.

Im Übrigen heißt lebenslanges Wohnrecht nicht kostenloses Wohnrecht, es sei denn, das wurde so expllzid vereinbart. Ihr dürftet gegebenenfalls Miete und Bertriebskosten einfordern. Mit dieser Aussicht wird sie möglicherweis ihre Forderung zurückziehen.

Da hier nach 8 Jahren die Frage erneut erörtert wird: Es kommt auf die konkrete Formulierung im Notarvertrag an. Bitte den Wortlaut hier einstellen. Durch die dauerhafte Aufgabe / Nichtausübung des Wohnrechtes kann dieses durchaus erlöschen, zumal hier (zumindest mündlich) das durch die Mutter so verlautbart wurde. Vermutlich gibt es dafür Zeugen?

Das Wohnrecht steht im Grundbuch 2. Abteilung. Es gilt nur für die Mutter, ist nicht vererblich und nicht veräußerbar. Aber es ist ihr gutes Recht. Ihr hättet gar nicht so umbauen dürfen, ohne dieses zu berücksichtigen. Wenn sie wieder einziehen will, dann darf sie das. Da wird Euch niemand helfen können.