Was ist mit den Möbeln, Geschirr, Auto, Elektrofahrrad usw?
Hallo, meine Geschwister und ich haben geerbt. Das Haus gehört meinen Bruder. Es wurde ihm vor Jahren überschrieben. Aber was ist mit dem Inventar und dem Auto usw. Gehört das auch meinem Bruder? Mein Vater hat dort bis zu seinem Tod gewohnt. Er hatte ein Wohnrecht in dem Haus.
2 Antworten
Alles was sich innerhalb des Wohnrechtes vom Vater befindet und Eigentum des Vaters war = Erbmasse.
Auto= dem Eigentümer laut Kaufvertrag. Sofern dein Vater= ebenfalls Erbmasse.
Entweder den Erben nach Testament oder den Erben nach gesetzlicher Erbfolge.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
das legt das gesetz fest - erbrecht ! oder gibt es ein testament ?
falls der bruder euch nicht beteiigt an den wertgegenständen und dem wert des hauses , muß das ein gericht / anwalt klären .
Ach soweit wird es nicht kommen.