Garage vermietet - Wer haftet bei Diebstahl oder Brand des untergestellten Kfz?

8 Antworten

wer macht denn den Mietvertrag? - doch wohl Ihr - und da ist es ein leichtes festzulegen, dass lediglich die Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, aber für irgendwelche Schäden keine Haftung übernommen wird. Wenn die Stadt Parkplätze gegen Gebühr zur Verfügung stellt übernimmt sie schließlich auch keine Haftung.

Schäden am Fahrzeug wird nur von der KFZ-Versicherung abgedeckt. In den von dir angesprochenen Fällen von der Teilkasko.

Wie kann man als Vermieter so wenig Ahnung haben ,aber trotzdem Vermieten ?! Das ist ja schlimm. Ich würde mich mal zu erst Schlau machen,schliesslich bist du ,ich nenne es mal,der Händler ,der was zu vermieten hat und bestimmt Verträge aufsetzt. Die dann durch Ahnungslosigkeit sogar null und nichtig sein können.

war das jetzt eine Antwort auf eine Frage? Warum gibt es so ein Forum hier wohl? Bist Du selbst allwissend?

@kbvspunktde

seit wann findet man in einem Forum rechtskräftige Aussagen auf die man sich im Ernstfall stützen kann?

@apoberzerk

Na ja nichtssagende Aussagen, so wie deine, ist hier im Forum wohl auch nicht sinnvoll !!

Ein Gebäude sollte immer !! gegen Feuer & Leitungswasser versichert sein, die berühmtesten "schadensträchtigsten" Vorkomnisse..Sollte dann der Unterstellplatz/das Gebäude abbrennen und die Autos waren "nicht in Betrieb" haftet erst einmal der Gebäudeeigentümer..ist mein Auto in Betrieb oder geht von Ihm der Brand aus, hieße der Ansprechpartner KfZ Versicherungen..bei Diebstahl (Sorgfaltspflicht des KfZ Besitzers) ist das eindeutig, ebenso bei Glasschäden am Auto : KfZ Versicherung !Außerdem sollte alles mit einem AGB Schild am Eingang erklärt sein ! Bei weitern Fragen oder welche Versicherer gerade diese Risiken sehr gut versichert ,einfach ne kurze PN an mich HG DerMakler

Hallo, für Brand und Diebstahl muß sich der Kfz.-Besitzer absichern. Die Halle muß natürlich abgeschlossen sein.