Wohngeldberechnung falsch?

5 Antworten

Widerspruch kannst du bzw. deine Bekannten immer einlegen und den musst du auch erstmal nicht begründen. Ein Widerspruch ist auch ohne Begründung wirksam und hat zum Ziel das der Bescheid erneut geprüft werden muss.

Sinn macht es natürlich dann schon mit neuen Belegen oder so zu kommen, ansonsten könnte der nächste Bescheid ähnlich ausfallen.

Den Sinn mit den 15% verstehe ich allerdings auch nicht so ganz.
Aber zumindest kann ich dir sagen das die Aussage der Sachbarbeiterin "sie denkt das es so um die 100 Euro sind" keine bindende Kraft hat, eher eine pauschale Aussage.

TreudoofeTomate  24.02.2017, 18:33

Die 15 % Erhöhung des Einkommens oder Minderung der Miete sind nur nachrichtlich auf dem Bescheid. Ab diesen Werte ist die wohngeldberechtigte Person mitteilungspflichtig.

Mit der Berechnung des Wohngeldanspruches von 27 Euro hat das nichts zu tun.

ich hab diesselbe frage aus 2016 gefunden. Dort wurde geantwortet, das die Beträge nur mitgeteilt werden, weil man eine Mitteilungspflicht hat, wenn sich das Einkommen um 15% erhöht oder die Miete um 15% sinkt. Dann würde das WG nämlich neu berechnet werden. Lies den Bescheid nochmal oder ruf bei der WG-Stelle an.

TreudoofeTomate  24.02.2017, 18:37

Immerhin einer. :)

Was du da gelesen hast, ist die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über die Grenzwerte der Mitteilungspflicht und hat nichts mit der Wohngeldberechnung zu tun.

Wenn das Ehepaar mit dem Geld nicht auskommt, ist der Fuß sehr groß auf dem Sie stehen.

Vorsorglich Widerspruch einlegen!

Geht mit Euren Unterlagen zur "Solidarische Hilfe", da sitzen Spezialisten, die sich auskennen sollten.

Vie Erfolg!

TreudoofeTomate  24.02.2017, 18:36

Wozu? Die bewilligte Wohngeldleistung hat mit dieser Belehrung über die Mitteilungspflichten nichts zu tun.