Wohngeldberechnung falsch?
Hallo zusammen, habe mal wieder eine Frage auf dem Herzen und brauche daher eure Hilfe. Es ist eigentlich nicht direkt für mich sondern für ein befreundetes Ehepaar, beide Rentner. Habe ihnen geholfen einen Wohngeldantrag zu stellen. Als ich mit den Ehepaar zusammen persönlich den Antrag bei der Wohngeldstelle abgegeben habe, hiess es schon von der zuständigen Sachbearbeiterin, dass, wie sie es so überblickt, ein Wohngeld so um die 100 Euro monatlich geben wird. Nach mehr als 3 Monaten (mit einreichung fehlender Unterlagen, dann sind die Unterlagen wohl nicht angekommen usw usw) kam nun der Bescheid und das "böse Erwachen" : gerade mal 27 Euro monatlich wurden bewilligt, obwohl es bei Antragstellung ja weit höher ausfiel, siehe oben. Nun hab ich mir den Bescheid bzw. den Berechnungsbogen mal genauer angesehen, bei der Berechnung des Einkommens, wie gesagt, beide sind Rentner, war ja noch alles soweit nachvollziehbar und zu verstehen. Nur....ein Absatz hat mich stutzig gemacht, dort heißt es im Wortlaut : Um Ihnen die Kontrolle hierüber zu erleichtern, werden Ihnen die in der Berechnung verwendeten Ausgangsbeträge und die um 15% erhöhten bzw. verringerten Beträge genannt...(und jetzt kommts) Kaltmiete : 518,00 abzgl. 15% = 440,30Euro, Einnahmen : 1.412,55 zzgl. 15% = 1624,44 Euro. Nach diesem Absatz wurde also in der Berechnung einfach 15% der Kaltmiete abgezogen - ich frage mich WARUM ?? Genau so ist es mit den Einnahmen, diese wurden einfach um 15% erhöht (wo gibt es bitte schön eine Rentenerhöhung von 15 % ) In der weiteren detaillierten Berechnung ist dann nix mehr von den 15% einmal abgezogen einmal hinzugerechnet, zu lesen. Hat jemand Ahnung bei der Berechnung des Wohngeldes oder vielleicht einen Tipp was es vielleicht mit den 15% auf sich hat ?? Oder kann mir jemand einen Link schicken, wo ich auf meine Frage Hilfe bekomme ? Wär euch sehr dankbar....haben noch 14 Tage Zeit um Widerspruch einzulegen...LG Tina
5 Antworten
Widerspruch kannst du bzw. deine Bekannten immer einlegen und den musst du auch erstmal nicht begründen. Ein Widerspruch ist auch ohne Begründung wirksam und hat zum Ziel das der Bescheid erneut geprüft werden muss.
Sinn macht es natürlich dann schon mit neuen Belegen oder so zu kommen, ansonsten könnte der nächste Bescheid ähnlich ausfallen.
Den Sinn mit den 15% verstehe ich allerdings auch nicht so ganz.
Aber zumindest kann ich dir sagen das die Aussage der Sachbarbeiterin "sie denkt das es so um die 100 Euro sind" keine bindende Kraft hat, eher eine pauschale Aussage.
Die 15 % Erhöhung des Einkommens oder Minderung der Miete sind nur nachrichtlich auf dem Bescheid. Ab diesen Werte ist die wohngeldberechtigte Person mitteilungspflichtig.
Mit der Berechnung des Wohngeldanspruches von 27 Euro hat das nichts zu tun.
ich hab diesselbe frage aus 2016 gefunden. Dort wurde geantwortet, das die Beträge nur mitgeteilt werden, weil man eine Mitteilungspflicht hat, wenn sich das Einkommen um 15% erhöht oder die Miete um 15% sinkt. Dann würde das WG nämlich neu berechnet werden. Lies den Bescheid nochmal oder ruf bei der WG-Stelle an.
Immerhin einer. :)
Was du da gelesen hast, ist die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über die Grenzwerte der Mitteilungspflicht und hat nichts mit der Wohngeldberechnung zu tun.
Wenn das Ehepaar mit dem Geld nicht auskommt, ist der Fuß sehr groß auf dem Sie stehen.
Vorsorglich Widerspruch einlegen!
Geht mit Euren Unterlagen zur "Solidarische Hilfe", da sitzen Spezialisten, die sich auskennen sollten.
Vie Erfolg!
Wozu? Die bewilligte Wohngeldleistung hat mit dieser Belehrung über die Mitteilungspflichten nichts zu tun.