Rentner muss Wohngeld zurückzahlen wegen Nebentätigkeit
Guten Tag zusammen.
Ich bräuchte kurz Hilfe von Euch.
Ein Rentner (vorher _Frührentner) hat seit 2008 eine Nebentätigkeit ausgeübt. Er hat monatlich je nach Aufkommen zw. .** 30 und 50 Euro** zusätzlich zu seiner kleinen Rente bzw Frührente bekommen, dies aber nicht der Wohngeldstelle mitgeteilt, weil er es nicht wusste und ehrlich gesagt, verstehen ältere Menschen die ganzen Paragraphen eh nicht. Nun hat er von der Wohngeldstelle Becheid bekommen das er 1400 Euro zurückzahlen soll.
Meine Fragen:
Wie lange rückwirkend muss man zurück zahlen?
Darf eine Behörde bei Ratenzahlung 6 % Zinsen nehmen?
Lohnt es sich, einen Widerspruch zu machen?
Ich danke Euch für Eure hoffentlich hilfreichen Antworten im vorraus abacina
5 Antworten
Rückwirkend so lange, wie er zuverdient hat und gleichzeitig Wohngeld bekommen hat, bis eben der sogenannte Sozialbetrug ausgeglichen ist. Wer irgendwelche sozialen Leistungen erhält darf zwar eine Nebentätigkeit ausüben, muss sie aber nennen, und darf von seinem Zuverdienst dann max. 10% behalten. Ein Widerspruch wird sich kaum lohnen und bei den 6% Zinsen wird es so sein, dass das Wohngeld, wäre es nicht ausgegeben worden, Zinsen gebracht hätte, aber niemals 6%, vielleicht 1,5%, wenn man Glück hat. Da sehe ich also eine Chance für einen Widerspruch - nur das Risiko besteht natürlich, wegen Sozialbetrug angezeigt zu werden. Liebe Grüße
weil er es nicht wusste und ehrlich gesagt, verstehen ältere Menschen die ganzen Paragraphen eh nicht.
wenn er "frührentner" ist bzw. war, dann war er sich nicht so alt, dass er gerne lesen würde, dass du ihn hier als "älteren Menschen" bezeichnest.
Infos sind eine Hol- keine Bringschuld. Wielange er zurückzahlen muss, steht ganz sicher in dem Bescheid. Und da unrechtmässig Geld bezogen hat, ist ein Widerspruch recht sinnlos.
Der Zinssatz ist in Ordnung. Widerspruch lohnt nicht! Unwissenheit schützt nicht vor berechtigten Forderungen.
Er soll mal zu einem Anwalt sich beraten lassen !
Manchmal Urteilen Gerichte anders als man denkt !
Evtl. gibst du ihm die 100eu für ein Beratungsgespräch !
Vielen Dank für Eure Antworten. Der Rentner ist gesundheitlich nicht in der Lage, sich vor Gericht zu streiten oder sonstiges. Werde ihm raten es in Raten zurückzuzahlen Nochmals Danke an Euch
Wovon soll ein Rentner und Wohngeldbezieher einen Anwalt bezahlen ? Ja, mir ist PKH bekannt, aber dahin muss man auch erst kommen.