Wohngeldabtretung

4 Antworten

Das Wohngeld steht nur dir zu und nicht der Vermieterin. Das wirst du auch nicht abtreten können, da es auf deinen Namen läuft und du das Geld vom Amt auf dein Konto bekommst. Du zahlst ja deine volle Miete. Das deine Vermieterin schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht hat, ist nicht dein Problem.

§ 26 Abs. 1 S. 1 und 2 WoGG:

"Das Wohngeld ist an die wohngeldberechtigte Person zu zahlen. Es kann mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person oder, wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne deren Einwilligung, an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder in den Fällen des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt werden."

Sie wird deine Abtretung an die Wohngeldbehörde schicken und geltend machen, dass du das Wohngeld an sie abgetreten hast, damit es an sie ausgezahlt wird.. Ein Tipp, so etwas kann man immer rückgängig machen.

schnuggi86 
Fragesteller
 06.12.2012, 21:51

Ich muss jetzt ende dez.. meine unterlagen wieder einreichen & dann wird es ja neu berechnet wegen der neuen wohnung... nicht das die vom amt ihr sagen , ne die bekommt derzeit nichts.... weil ich ende nov. das letzte mal bekommen habe

Sommerloch2010  06.12.2012, 22:31
@schnuggi86

Dann würde die Wohngeldbehörde gegen den Sozialdatenschutz verstoßen. Aber wissen tut man das nie. Manche Mitarbeiter nehmen das mit dem Datenschutz vielleicht nicht so genau.

Zeig der Wohngeldbehörde auf jeden Fall frühzeitig an, dass und wann du umziehst und stell dabei gleich den Antrag für die neue Wohnung. Vom auf den Umzug folgenden Ersten an, entfällt nämlich dein Wohngeldanspruch für die alte Wohnung. Zu Unrecht erhaltenes Wohngeld müsstest du dann zurück zahlen. Und das will ja keiner.

Alles Gute

Das ist doch vielleicht sogar gut, denn damit muß sie nun auf diesen Anteil für Miete warten bis das Amt bewilligt hat. Du bezahlst den Rest und gut ist. Kündigen kann sie bei dieser Vorgehensweise nicht wegen Rückstand, so jedenfalls der BGH.

Das Wohngeld wird ja wohl kaum für die gesamte Miete ausreichen. Oder meinst du die Kosten der Unterkunft vom JobCenter?

schnuggi86 
Fragesteller
 06.12.2012, 21:34

den satz wohngeld den ich bekomme , die differenz überweise ich