Zusammen ziehen mit Partner und Hartz 4?

4 Antworten

Er muss sich bei seinem Jobcenter rechtzeitig abmelden bzw. mitteilen das er umzieht und die neue Anschrift angeben !

Im Internet gibt es eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die kann man dann ausdrucken,dass müsstest du auch und er zusätzlich noch einen neuen Hauptantrag.

Wenn du in deine Veränderungsmitteilung angibst das er zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehört,dann sinkt nicht nur dein,sondern auch der Regelsatz des Freundes und zwar von derzeit 409 € auf jeweils 368 € und dir steht dann auch kein Alleinerziehenden Mehrbedarf mehr zu.

Ich würde also erst einmal versuchen das ihr das so genannte Probejahr geltend machen könnt,aber dazu ist es wichtig das du beim ausfüllen der Veränderungsmitteilung aufpasst,denn da steht gleich ober unter 2.  zu meinem Haushalt gehören außer mir noch X Personen,davon gehören X Personen zu meiner BG - und da musst du aufpassen.

Gib erst mal an das er dann nur zu deinem Haushalt gehört,also dann außer dir mit deinen Kindern und ihm 3 Person und davon gehören dann nur 2 Personen zu deiner BG - denn sonst treten diese Kürzungen / Wegfall auf jedem Fall ein.

Also erst einmal so versuchen und sollte das Jobcenter dann eine BG - annehmen,dann vorsorglich einen fristgerechten schriftlichen Widerspruch einlegen,wenn ihr euch nicht doch gleich freiwillig von Anfang an wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollt.

Ist er aber auf Hilfe wegen Umzug usw. angewiesen,dann wird er wohl mit dem Jobcenter sprechen müssen und da angeben müssen das der Umzug zwecks Gründung einer BG - erfolgen soll,dann kannst du ihn aber dann in deiner Veränderungsmitteilung gleich als Mitglied deiner BG - und nicht nur deines Haushalts angeben.

Das wird komplett neu berechnet.

Wann laufen die aus und müsst neu bewilligen ?

Normalerweise eigentlich nur die Änderungsmitteilung ausfüllen..

FlytoWater 
Fragesteller
 21.02.2017, 11:59

Meine Weiterbewilligung läuft noch bis August.

DracoSodalis  21.02.2017, 12:08

ihr solltet vorher mal mit euren Sachbearbeiter reden mut dem zusammenziehen und wie es dann ist.. ob das so dinfach ist.. dann kannst du auch fragen ob eine Änderungsmitteilung reicht.. was es ja im Endeffekt nur ist..

Ich denke dann ein neuer Hauptantrag.