IIch muss Wohngeld beantragen der Arbeitgeber meines Mannes will es nicht sofort machen was soll ich tun?

1 Antwort

Der 15.11. ist nicht mehr so lange hin und die Novemberzahlung ohnehin schon durch. Du musst eben sehen, dass du die Verdienstbescheinigung sofort in die Wohngeldbehörde trägst, sobald du sie hast und dort darum bitten, dass sie deine Akte vielleicht noch zum Zahllauf Dezember eingeben. Dieser ist immer um den 20. des Vormonats herum. Vielleicht hat deine zuständige Wohngeldbehörde ja keinen Bearbeitungsstau und kann sofort über deinen Antrag entscheiden.

Weigert sich der Arbeitgeber längerfristig, trag dies der Wohngeldbehörde vor. Der § 23 Abs. 2 WoGG berechtigt die Wohngeldbehörde, sich selbst an den Arbeitgeber zu wenden und ihn ggf. mit einem Zwangsgeld zur Auskunft zu zwingen.

PS: Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt, lediglich ein kleiner Zuschuss zum Wohnen, damit die Familienkasse entlastet wird. Du solltest also sehen, dass du ganz schnell dafür Sorge trägst, dass dein Lebensunterhalt und der deiner Kinder gesichert wird. Mit Wohngeld geht dies nicht.