Wohngeld rückwirkend?

1 Antwort

Wenn Du für die Zeit die Voraussetzungen erfüllt hast, dann bekommst Du auch für diesen Zeitraum eine Nachzahlung, Leistungsrelevante Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich zu melden und nachzuweisen.

Würde man z.B. ALG - 1 oder ALG - 2 beantragt haben und die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt haben, dann würde man auch da eine Nachzahlung bekommen, bis die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wären.