Wie ist die plausibilitätsprüfung beim Wohngeld zu verstehen?

1 Antwort

Das ist ganz einfach. Ihr habt Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 247 EUR. Um einen Miet- oder Lastenzuschuss zum Wohnen (= Wohngeld) erhalten zu können, müsst ihr nachweisen, wovon ihr euren Lebensunterhalt bestreitet, d. h. euer Einkommen muss im Verhältnis zu den Ausgaben plausibel sein. Dieses ist aufgrund der Sanktionen in eurem Fall nicht erfüllt.

Da Wohngeld keine Hilfe zum Lebensunterhalt ist, scheitert eine Leistungsgewährung an der fehlenden Plausibilität.

Und wie sieht es aus wenn mir die 247€ nicht mehr zustehen ? Weil mein Bescheid am 31.7 zuende ist. ( habe keinen weiterbewilligungsantrag gestellt )

@Richi008

Das ist egal, denn in der Haushaltskasse fehlt der Betrag doch trotzdem.