Wohngeldberechtig durch Studienkredit?
Hallo liebe Community,
und zwar habe ich mir überlegt, Wohngeld zu beantragen um zusätzliche Kosten abdecken zu können.
Und zwar ist das so, dass ich nicht mehr Bafög-berechtigt bin und nur einen Studienkredit bekomme + Kindergeld.
Soweit ich herausgefunden habe, wird das Studienkredit und Kindergeld nicht angerechnet. Was heißt das nun? Bin ich doch nicht Wohngeld-berechtigt oder doch?
2 Antworten
Wenn kein grundsätzlicher Anspruch mehr auf BAföG besteht, ist Wohngeld möglich. Wenn du mit deinem Studienkredit und dem Kindergeld deinen Lebensunterhalt und einen Anteil deiner Miete zahlen kannst, kann durchaus ein Wohngeldanspruch bestehen. Kleine Anmerkung: Wenn Kindergeld von den Eltern an das Kind weitergeleitet wird, dann ist es Einkommen (der Mindestunterhalt, den die Eltern zu leisten haben), bekommst du das Kindergeld direkt von der Familienkassen, dann darf es tatsächlich nicht angerechnet werden.
Vielen Dank für deine Antwort. Ebenfalls Danke an @EgonL!
http://www.juraforum.de/gesetze/wogg/ (Gesetz)
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