Wohngeldberechtig durch Studienkredit?

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Wenn kein grundsätzlicher Anspruch mehr auf BAföG besteht, ist Wohngeld möglich. Wenn du mit deinem Studienkredit und dem Kindergeld deinen Lebensunterhalt und einen Anteil deiner Miete zahlen kannst, kann durchaus ein Wohngeldanspruch bestehen. Kleine Anmerkung: Wenn Kindergeld von den Eltern an das Kind weitergeleitet wird, dann ist es Einkommen (der Mindestunterhalt, den die Eltern zu leisten haben), bekommst du das Kindergeld direkt von der Familienkassen, dann darf es tatsächlich nicht angerechnet werden.

JiffNiff 
Fragesteller
 16.12.2015, 09:46

Vielen Dank für deine Antwort. Ebenfalls Danke an @EgonL!