Wohngeld bei mir. 27 Jahre alt , Zweitstudium, kein BAföq anspruch?
Hallo, ich habe eine Frage, ich ich bin 27 Jahre alt und werde im April mit einem Dualen Studium im Fitnesstudio anfangen (Vollzeitarbeit) + die Theorie wird Online absolviert bzw. an einem Wochenende im Monat direkt an einer Hochschule in München. Nun ist es so, dass ich bereits ein Bachelor Studium hinter mir habe, allerdings hat mir das nicht gefallen und daher möchte ich jetzt als zweites was anderes studieren. Während meines dualen Studiums bekomme ich monatlich nur ca. 500€ raus im 1. Jahr. Meine Wohnung in Stuttgart kostet aber alleine schon 450€. Von meinen Eltern bekomme ich 200€. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass 650€ im Monat (wovon 450€ für die Miete wegfallen) sicherlich nicht viel Geld sind. Dazu kommt dann noch Essen, Telefon, Internet usw. Daher wollte ich fragen, ob ich Wohngeld beantragen kann. Baföq würde mir nicht genehmigt werden, da meine Eltern zu gut verdienen. Allerdings habe ich nicht das beste Verhältnis zu ihnen und daher wollen sie nicht (und ich auch nicht) das sie mehr dazusteuern. Nun habe ich gelesen:
Anspruch auf Wohngeld für Studenten In drei Fällen können Studenten Anspruch auf Wohngeld haben. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG Zweitstudium: Es handelt sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium. In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG und es kann Wohngeld beantragt werden. Wenn es hier heißt : es handelt sich um ein zweitstudium, meint man damit, dass man das erste vorzeitig abgebrochen haben muss und ein zweites begonnen hat oder muss das 1. abgeschlossen sein. Oder spielt das keine Rolle?
3 Antworten
Du musst eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium haben,dann hast du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - oder - Bafög - weil in der Regel nur die Erstausbildung gefördert werden kann !
Aber selbst wenn du dem Grunde nach dann keinen Anspruch darauf haben solltest und somit dem Grunde nach Wohngeld beziehen könntest,müsstest du über ein Mindesteinkommen verfügen.
Das liegt dann bei min. 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll,also von dem was dir zustehen würde wenn du ALG - 2 oder auch Hartz - 4 bekommen würdest.
Dies würden dann bei einem Single min. die derzeit 404 € Regelsatz sein + deine 450 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann dein Bedarf und davon bräuchtest du dann min. diese 80 %,demnach um die 680 € pro Monat.
Es könnte mit deinen 500 € Netto + die nachweislichen 200 € von den Eltern ggf.für einen Anspruch reichen.
Du kannst dir im Internet mal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen,dann kannst du sehen ob evtl.ein Anspruch besteht.
Ich würde aber selbst wenn da nichts raus kommen sollte mal persönlich beim Amt für Wohngeld vorbei gehen und das persönlich klären,die rechnen das dann ggf.über den Daumen gepeilt mal aus.
Von einem Zweitstudium spricht man dann, wenn das erste Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Für ein Zweitstudium gibt es in aller Regel keine Bafög-Förderung. Ausnahme: Für den angestrebten Beruf sind zwei abgeschlossene Studiengänge rechtlich erforderlich.
Hallo Heiko.
Ist es denn ein IST-Studium?
Bei mir war es damals so (in STR gewohnt, in MUC studiert) dass mein Arbeitgeber aus dem Fitnessstudio eine Förderung vom IST bekam um mir Wohngeld zu bezahlen.
Besprich das am besten mal mit deinem Arbeitgeber, da gibt es sicher eine Möglichkeit für dich.