Wohngeld bei mir. 27 Jahre alt , Zweitstudium, kein BAföq anspruch?

3 Antworten

Du musst eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium haben,dann hast du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - oder - Bafög - weil in der Regel nur die Erstausbildung gefördert werden kann !

Aber selbst wenn du dem Grunde nach dann keinen Anspruch darauf haben solltest und somit dem Grunde nach Wohngeld beziehen könntest,müsstest du über ein Mindesteinkommen verfügen.

Das liegt dann bei min. 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll,also von dem was dir zustehen würde wenn du ALG - 2 oder auch Hartz - 4 bekommen würdest.

Dies würden dann bei einem Single min. die derzeit 404 € Regelsatz sein + deine 450 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann dein Bedarf und davon bräuchtest du dann min. diese 80 %,demnach um die 680 € pro Monat.

Es könnte mit deinen 500 € Netto + die nachweislichen 200 € von den Eltern ggf.für einen Anspruch reichen.

Du kannst dir im Internet mal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen,dann kannst du sehen ob evtl.ein Anspruch besteht.

Ich würde aber selbst wenn da nichts raus kommen sollte mal persönlich beim Amt für Wohngeld vorbei gehen und das persönlich klären,die rechnen das dann ggf.über den Daumen gepeilt mal aus.

Von einem Zweitstudium spricht man dann, wenn das erste Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Für ein Zweitstudium gibt es in aller Regel keine Bafög-Förderung. Ausnahme: Für den angestrebten Beruf sind zwei abgeschlossene Studiengänge rechtlich erforderlich.

Hallo Heiko.
Ist es denn ein IST-Studium?
Bei mir war es damals so (in STR gewohnt, in MUC studiert) dass mein Arbeitgeber aus dem Fitnessstudio eine Förderung vom IST bekam um mir Wohngeld zu bezahlen.

Besprich das am besten mal mit deinem Arbeitgeber, da gibt es sicher eine Möglichkeit für dich.