Gibt es das Gewohnheitsrecht zum Wohnen ohne Miete?

4 Antworten

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Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht.

Keine Mietzahlung kein Wohnrrecht.

Kurze gnädige Frist setzen  und wenn die Frist verstreicht, die Polizei rufen.

wenn die Eltern einfach ausziehen muß sie alleine für alle Kosten aufkommen. Dann hat sich das Problem schnell "erledigt"

Nein, so etwas gibt es nicht. Für so ein "ich geh da, ich wohn da, ich heiz da" (Gewohnheitsrecht) gibt es keine rechtliche Grundlage. Ich würde die sofort raus schmeißen.

... das hört sich ja wirr an, ist aber ganz einfach. Im Mietrecht gilt auch das gesprochene Wort und hier gibt es klare Vereinbarungen, so jedenfalls die Frage. Somit besteht ein Vertrag und diesen hat der Käufer zu übernehmen.