Untermietvertrag bei den eigenen Eltern - wie reagiert das Jobcenter?

6 Antworten

Wenn du bereits eine eigene Wohnung hattest, müssen deine Eltern dich keineswegs kostenlos aufnehmen. Selbstverständlich können sie genau so wie jeder andere mit dir einen Untermietvertrag schließen.

Wichtig ist, dass auch nachvollziehbar Miete gezahlt wird, also über ein Konto. Die Untermiete muss natürlich auch verhältnismäßig zur Gesamtmiete sein.

Solange du noch keine 25 bist,bildest du ab dem Einzug in die elterliche Wohnung / Haus wieder eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit ihnen,wenn du deinen eigenen Bedarf nicht aus Einkommen sicherstellen könntest !

Das bedeutet,ihr hättet dann nur gemeinsam einen Anspruch auf ALG - 2,dann würde euer Bedarf nach Abzug von Freibeträgen aufgestockt,wenn dieses anrechenbare Einkommen dann euren gemeinsamen Bedarf nicht decken würde.

Selbst wenn du 25 sein solltest,wird dann in der Regel kein Untermietvertrag akzeptiert,sondern dir stünde dann dein Kopfanteil der Neben / Betriebs / Heizkosten zu und dein derzeitiger Regelsatz von 399 €

Deine oben angegebenen 335 € würde die Brutto Kaltmiete sein,also inkl. Nebenkosten,die Heizkosten würden dann noch dazu kommen.

Ich werde im August 36 Jahre alt.... ein "Rückzug zu den Eltern" ist für mich schon aus moralischer Sicht eigentlich ein No Go, aber wenn es nicht anders geht, wäre das eine Option. Mir geht es primär darum, dass meine Eltern nicht finanziell für mich verantwortlich sind, wenn ich das in Erwägung ziehe. Ich hab keine Lust, ihnen auf der Tasche zu liegen und das würden sie auch nicht schaffen. Heißt: Da wieder hinziehen ja, aber 1. nur vorübergehend und 2. müsste ich dennoch für mich selbst sorgen können (Lebensmittel etc.), andernfalls wäre das keine Option.

@DasRelikt

Dir steht dann auf jeden Fall dein derzeitiger Regelsatz von 399 € zu und 1/3 der Neben / Betriebs / Heizkosten,dass würde dann dein Bedarf bei deinen Eltern sein,sie müssen dir ab deinem 25 Lebensjahr keinen Unterhalt mehr leisten,wenn es um Leistungen nach dem SGB ll ( ALG - 2 oder aber auch Hartz - 4 ) geht !

Sie müssen dann Nachweise über diese Ausgaben erbringen und daraus wird dann dein Kopfanteil berechnet.

Ein Mietvertrag würde selbst dann nichts bringen,wenn es möglich wäre,denn dann müssen deine Eltern diese Einnahmen versteuern.

@isomatte

Ja das wäre ja legitim... ich weiß nicht, vielleicht hab ich die Frau vom JC letztes Jahr auch falsch verstanden. Ich meine, sie hätte mir gesagt, dass mir in diesem Fall der volle Regelsatz (399 €) NICHT mehr zusteht, weil ich ja wieder bei meinen Eltern wohne. Darüber hinaus befürchtet mein Vater natürlich auch, dass es jede Menge Papierkrieg wird und das Jobcenter meine Eltern finanziell komplett durchleuchtet. Sollte ich meinen Regelsatz erhalten und dazu noch 1/3 der Betriebskosten und müssten meine Eltern nur darüber einen Nachweis erbringen und über sonst nichts, wäre das absolut ok und auch fair. Natürlich immer vorausgesetzt, dass ich wirklich wieder arbeitslos werde. Bis jetzt arbeite ich ja immer noch.

@DasRelikt

Der Regelsatz von 399 € gilt erst seit 01.01.2015,vorher lag er bei 391 € und wird wieder zum 01.01.2016 etwas angehoben !

Eine Kürzung ( Sanktion ) würde nur dann erfolgen,wenn du in ALG - 2 Bezug bist und ohne wichtigen Grund,z.B. Arbeitsaufnahme versicherungspflichtig umziehen würdest.

Deine Eltern müssen außer den genannten Angaben keine Auskunft geben,weil sie dir im SGB - ll nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind,sobald du das 25 Lebensjahr vollendet hast,weil das gar keinen Einfluss auf deine dir zustehenden Leistungen hat.

Dir steht ja ab deinem 25 Lebensjahr unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern ALG - 2 zu.

Dann schreibst du in das formlose Schreiben noch,dass dir deine Eltern keine Auskunft über Einkommen und Vermögen geben und das lässt du dann unterschreiben.

Und noch was.... ich hatte mich schon mal vor einem Jahr kundig gemacht, da war ich noch arbeitslos und wollte zurück nach Wesel. Da hieß es vom Jobcenter aus, dass mir selbst der Regelsatz auf ein Minimum gekürzt wird, wenn ich wieder bei meinen Eltern einziehe. Nur mein Vater ist ja jetzt auch arbeitslos geworden, meine Mutter arbeitet ebenso wenig. Mir geht es halt wirklich nur darum, dass meine Eltern keine finanziellen Nachteile dadurch haben, wenn ich wieder vorübergehend bei ihnen einziehen würde.

@DasRelikt

Dein Regelsatz würde nur dann gekürzt,wenn du ohne wichtigen Grund umziehen würdest und in Dortmund schon ALG - 2 beziehen würdest !

Dann würdest du im Normalfall eine Sanktion von 30 % deines Regelbedarfs bekommen.

Wenn du aber kein ALG - 2 beziehst und ohne Hilfe zurück zu deinen Eltern ziehen würdest,dich da wieder anmeldest und dann ALG - 2 beantragen würdest,dann bekommst du auch deine ungekürzten Leistungen gezahlt.

Ich würde dann zu deinem ALG - 2 Antrag noch formlos beifügen,dass dir deine Eltern keinen Unterhalt mehr leisten und das ggf. von ihnen unterschreiben lassen.

Dann beugst du schon mal einer Unterhaltsvermutung durch das Jobcenter vor,diese könnten sie nämlich anstellen,aber im SGB - ll sind sie dir wie gesagt,ab dem 25 Lebensjahr nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.

Als Fallmanagerin kann ich dir sagen, dass das bei uns schon auf jeden Fall so ginge: Untermietvertrag, Mietzahlung auf das Konto der Eltern, eigene Haushaltsführung. Du hättest dann Anspruch auf den Regelsatz als Haushaltsvorstand, die Miete und die Heizkosten.

Bei uns würde dann auch auf jeden Fall mal ab und zu der Außendienst vorbei schauen, um zu überprüfen, ob nicht doch eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt.

Sofern Du eine eigene, abgeschlossene Wohnung (Geschoß, Einliegerwohnung) hast, und nicht etwa im Haushalt Deiner Eltern mit lebst, wird das wie ein normaler Mietvertrag gesehen.

Kein Untermietvertrag, sofern du eigenes Bad und Küche hast.

Hätte ich nicht... es sind zwei Zimmer (Wohnzimmer, Schlafzimmer), dazu ein Gemeinschaftsbad und meine Eltern haben halt eine Küche, die ich mitnutzen würde.

@DasRelikt

Okay, dann doch Untermiete. Dann würdet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden, und das Einkommen aller würde berücksichtigt. Aber Deine Eltern sind nICHT verpflichtet, ganz für Dich aufzukommen!

@Blindi56

Weder würde im SGB - ll ein Mietvertrag akzeptiert,wenn das Kind in der elterlichen Wohnung / Haus / Haushalt wohnen würde,dann stünde ihm sein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zu ( Warmmiete ) oder nur von den Neben / Betriebs / Heizkosten,wenn die Eltern ein eigenes Haus haben,noch würden sie eine BG - bilden,weil das Kind ab dem 25 Lebensjahr seine eigene BG - bei den Eltern bildet !

Wen in wesel die mieten höher sind müßte das jobcenter auch die höheren mieten bezahlen.