Wo kommen die Beträge in der GuV hin?

4 Antworten

Die Vorsteuer kommt meines Wissens nicht in die Schlußbilanz, denn sie stellt nur eine Schmälerung der MwSt-Belastung dar, bzw. eine Forderung gegenüber dem Finanzarmt und wird mit der MwSt-Zahllast verrechnet. Jedoch kommt die noch abzuführende MwSt-Zahllast in die Schlußbilanz, als "sonstige Verbindlichkeiten".

Am Jahresende kommt die Vorsteuer auf die Aktivseite, die Ust auf die Passivseite der Bilanz. Mit GuV haben die nichts zu tun. Alle Aufwandskonten geben ihre Salden in die Sollseite von GuV (Gehälter etwa), die Ertragskonten in die Habenseite (Umsatzerlös etwa). Der Saldo geht nach Eigenkapital

also das heißt das Ergebniss das beim GuV raus kommt muss ich in die Schlussbilanz mit einbeziehen?

@Coco1601

Ja, indirekt, ein Saldo auf dem GuV-Konto ist entweder ein Gewinn (dann steht er bei GuV im Soll, weil die Erträge größer sind als die Aufwendungen, oder ein Verlust, dann steht er im Haben. Und der Saldo geht nach Eigenkapital, das ist ein Konto auf der Passivseite der Bilanz. Ein Gewinn erhöht doch das EK, ein Verlust verringert es

Vorsteuer und Umsatzsteuer werden gegeneinander aufgerechnet.
Vorsteuerüberhang ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt (Buchung auf der Aktivseite der Bilanz), Umsatzsteuerzahllast ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt (Buchung auf der Passivseite der Bilanz).


Die Aufwands- und Ertragskonten werden wie folgt abgeschlossen:
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GuV an Aufwandskonto
Ertragskonto an GuV
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Das heißt, dass in der GuV alle Aufwendungen wiederum auf der Sollseite stehen und alle Erträge auf der Habenseite.
Die einzelnen Aufwands- und Ertragskonten sind dann abgeschlossen.
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Nun stellst Du fest, dass der Betrag auf einer Seite höher ist.
Ist dies auf der Sollseite der Fall = Verlust
Auf der Habenseite = Gewinn
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Das GuV-Konto wird dann über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen.
Gewinn erhöht das EK; Verlust verringert dies.
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Gewinn
GuV an EK
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Verlust
EK an GuV

Da die Mwst. im buchhalterischen Sinne ein durchlaufender Posten ist, wird sie in der GuV nicht berücksichtigt.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden immer Netto-Beträge bei den einzelnen GuV-Positionen ausgewiesen.

Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) ist die Umsatzsteuer auf Umsätze bzw. die Vorsteuer auf Aufwendungen als gesonderte Position darzustellen (Summe aller Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerbeträge).

Solltest du bilanzieren, wird in der GuV keine Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer ausgewiesen - nur Nettobeträge. In der Bilanz werden dann die Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge zu einer Forderung bzw. Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt konsolidiert.

Die MwSt beeinflusst deinen Gewinn nicht, da du weder die gezahlt Vorsteuer noch die einbehalten Umsatzsteuer als Ertag oder als Kosten ansetzen kannst. Sie wird bei einer kontenbezogenen Buchhaltung als separate Position geführt.

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