Stehen Aufwendungen für Waren im GuV Konto auf der Soll Seite?

3 Antworten

Aufwendungen sind u.a. Kosten und somit im SOLL zu buchen. Aber wird müssen die Sache mit der GuV näher betrachten. Der Betrieb kauft >Waren< ein, somit die Buchung per Waren-Konto an Finanz-Konto (Kasse, Bank oder Verbindlichkeit). Am Jahres-Ende wird Inventur gemacht und der Bestand an Waren ermittelt. Die Differenz zwischen Anfang- und End-Bestand ist im Handel der >>Waren-Einsatz<<. Buchung per GuV an Warenkonto. Im produzierenden Gewerbe heißt die Differenz>>Material-Verbrauch, Buchung wie vor. Und so kommt immer der Waren- oder Material (zu Einstandspreisen) als Kostenfaktor auf die SOLL-Seite der GuV

Die erwähnte AfA hat mit der >Ware< nichts zu tun. AfA heißt "Aufwendung für Abnutzung" und ist nur ein rechnerischer Wert, der die mögliche oder tatsächliche Wertminderung der Anlagegüter für die Kosten-Rechnung widerspiegeln soll

Wenn ein Händler Waren kauft, bucht er doch Aufwendungen für Waren an Verbindlichkeiten (oder an Bank oder an Kasse). Die Umsatzsteuer (Vorsteuer) lasse ich jetzt mal weg, sie spielt für deine Frage keine Rolle.  Du buchst also die Aufwendungen für Waren auf dem Konto im Soll.

Wenn du dann das Konto über GuV abschließt, buchst du: GuV an Aufwendungen für Waren.

Daran erkennst du, dass Aufwendungen für Waren auf dem GuV-Konto im Soll stehen wie alle Aufwendungen.

Wir meinst du die Frage mit dem Gegenkonto?

In der GuV stehen alle Aufwendungen auf der Sollseite und alle Erträge im Haben

Es wird doch sonst immer das Gegenkonto direkt vor den Betrag geschrieben...