Wo ist eine Wäschespinne und/oder ein Sonnenschirm versichert?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich in Erinnerung habe, waren in den alten DDR-Policen Sturmschädenbei Wäschespinnen mitversichert. Bei Sonnenschirmen weiß ich es nicht.

Da die Allianz angeblich die alten Policen 1 zu 1 umgesetzt hat, sollten Sie auf Überprüfung bestehen.

Ansonsten wenden Sie sich bitte an den Ombudsmann für Versicherungsungen

Vielen Dank für das Lob.

Hausratgegenstände (auch Schirm und Spinne) sind über die Hausratversicherung grundsätzlich nur am Versicherungsort versichert. Das ist das Innere der Wohnung bzw. des Wohnhauses, manchmal auch noch eine direkt anschließende Terrasse.

Außerhalb der Wohnung greift die eigentliche Hausratversicherung NICHT.

Um diesen Nachteil auszuschalten, ist aber bei praktisch jeder Hausrat eine sogenannte Außenversicherung mit inbegriffen. Hier sind Je nach Vertrag bis i.d.R. 20% des Hausrats/der Versicherungssumme auch außerhalb der Wohnung versichert.

Rückfragen passieren meist bei Diebstählen und eben Sturm. Beides setzt u.a. ein Gebäude um die gestohlenen bzw durch Sturm beschädigten Sachen voraus.

Hintergrund ist, dass ein Mindestmaß an Eigenverantwortung gefordert wird. Alternativ könnte man einen Schäden wie geschildert auch zusätzlich wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen - es ist sehr naheliegend, einen Sonnenschirm mindestens einzuklappen, dann auch zu sichern oder abends wegzuräumen, um nicht gleich beim ersten Windhauch einen Schaden zu haben :(

Leider verringern alle Versicherten die Sicherungsmassnahmen, " weil man ja die Versicherung hat". Das nennt sich "Moral Hazard" und ist einfach typisch menschlich ;)

Um diesen Nachteil auszuschalten, ist aber bei praktisch jeder Hausrat eine sogenannte Außenversicherung mit inbegriffen.

Außenversicherung hat nichts mit "Draußenversicherung" zu tun.

Gemeint ist mit diesem Begriff, dass Hausratgegenstände auch außerhalb der eigenen vier Wände versichert sind. Sie müssen sich aber trotzdem in einem allseits umschlossenen Gebäude befinden (z.B. Hotelzimmer, Arbeitsplatz, etc.). Der Schutz ist außerdem zeitlich begrenzt (z.B. auf Gegenstände, die bis max. 3 Monate außerhab des Versicherungsorts aufbewahrt werden).

Bitte also den TO nicht auf eine falsche Fährte locken...

Normal zahl dafür die Hausratsversicherung, bei manchen müssen solche "beweglichen Gegenstände" aber extra mit versichert werden. Daher kann es gut sein, dass dies in deiner Police nicht mit eingeschlossen ist.

So etwas kommt halt immer auf den Vertrag an und die Bedingungen, die darin aufgeführt sind. Wenn du Sturmschäden nicht mitversichert hast, wirst du weder Spinne noch Sonnenschirm ersetzt bekommen.

normalerweise sind in der Hausratversicherung Sachen gegen Sturm draußen ohnehin nicht mitversichert. Aus gutem Grund. Die kann man ja auch gegen Sturm schützen, da sie beweglich sind. Eine Wäschespinne würde ich zur Wohngebäudeversicherung zählen, zu sonstigen Grundstücksbestandteilen. Darüber ist sie auch gegen Sturmschäden versichert.