Wo darf ich mit dem Metalldetektor suchen?

3 Antworten

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Suchen darf man überall,nur ausgraben nicht,bzw. wenn du auf ein Wiese oder Acker etwas ortest musst du erst den Besitzer des Grundstücks fragen ob du da graben darfst,falls du etwas finden solltest das älter als etwa 150 Jahre ist,musst du das dem Landesdenkmalamt mitteilen und denen übergeben,natürlich ohne etwas dafür zu bekommen,kürzlich bekamen zwei Leute ein Strafverfahren an den Hals gehängt weil sie ihren Münzschatzfund erst nach 3 Monaten dem Denkmalamt übergeben haben,das muss man nämlich innerhalb von 2 Wochen !

Eine verbindliche Rechtsberatung übers Forum ist natürlich nicht möglich, schon gar nicht weil ich nicht vom Fach bin. Aber deine künftigen Kollegen haben hier was zusammengestellt: https://eifelsucher.de/infos/gesetzeslage-2/

Es gibt Bundesländer die das verbieten, aber das gibt es auch welche wie Bayern die dir erlauben alles zu behalten, was du mit den Metalldetektor findest. Bundesländer wie Merklenburg und Saarland verbieten den Einsatz von Metalldetektoren, da es in den Regionen im Wald mit Blindgängern gerechnet werden.

Genauer weiß ich das nicht.