Wird Zeit bei eingezogen Führerschein angerechnet?

3 Antworten

Ja, die Zeit wird angerechnet.

wird mie die Zeit wo ich jetzt keinen Führerschein habe mit angerechnet?

Natürlich wird die Zeit angerechnet, das aber schon in der Urteilsfindung für das Gesamtstrafmaß.

Auf dem Strafbefehl, den Du noch erhalten wirst, steht dann die restliche Sperrfrist, gerechnet ab Rechtskraft des Urteils.
D.h. sieht der Richter z.B. 12 Monate als angebracht an und Du erhältst den Strafbefehl erst 3 Monate nach vorläufiger Entziehung der FE, stehen im Strafbefehl weitere 9 Monate als Sperrfrist festgeschrieben.

bei ner freundin wurde dieser zeitraum mitangerechnet.