Wird Steuernachzahlung bei ALGII-Empfänger berücksichtigt?

2 Antworten

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Der Sachbearbeiter vom Jobcenter gab dir bereits die richtige Antwort. Hier wird tatsächlich die Steuerschuld oder sonstige Privatschulden nicht mitberücksichtigt. Würde den Rat vom Finanzamt annehmen und es eine zeitlang stillegen lassen. Es sind und bleiben für das Jobcenter tatsächlich Privatschulden. Man darf nicht vergessen, es sind Sozialleistungen die man vom Jobcenter erhält. Und dieses wird wiederum von jeden sozialversicherungspflichtigen Steuerzahler mitfinanziert. Auf der anderen Seite erhälst du ja aufgrund deines Einkommens Freibeträge wovon du ja die Möglichkeit hast diese Steuerschuld zu begleichen. Vielleicht mal bei den Expartner/in anfragen, ob nicht hier ein Teil mitübernommen werden kann, da dieser ja auch mit den Genuss damals kam. Tut mir leid dir keine andere Antwort geben zu können.

Das Jobcenter und demzufolge dann der Steuerzahler,der die Sozialleistungen mit finanziert,kann ja nichts dazu,das du damals eine falsche Steuerklasse gewählt hast und somit zu wenig Steuern abgeführt hast !

Die zu wenig abgeführten Steuern,habt ihr ja dann wohl auch ohne die Hilfe des Steuerzahlers ausgeben können,also musst du jetzt sehen,wie du diese Schulden zahlst,das Jobcenter wird es mit Recht nicht berücksichtigen.

Da musst du eine Ratenzahlung vereinbaren,du bekommst ja deine Freibeträge und davon wird es dir wohl möglich sein,50 € an Raten zu zahlen.

Urknall  28.09.2014, 08:59

Naja, rein logisch gedacht ist hier aber trotzdem ein Fehler im System des ALG II, weil Rückerstattungen aus der Steuer werden angerechnet, wenn man allerdings Forderungen ins Haus bekommt, dann hält man sich dezent zurück.

Diese One-Way-Taktik kann rein logisch betrachtet normal nicht mit unserem Rechtssystem harmonieren, wahrscheinlich wieder mal solch ein Fall, der Potential bis vors höchste Gericht hätte.....

isomatte  28.09.2014, 09:55
@Urknall

Diese Forderung betrifft ja nicht die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,denn würde das so sein,dann würden auch solche Kosten übernommen,auch wenn sie aus einer Zeit stammen,in der keine Leistungen vom Amt bezogen wurden !

Das es nicht gerecht ist,steht ja auf einem anderen Blatt.

Es ist nun mal so,das Guthaben Erstattungen den Hilfebedarf verringern,egal aus welcher Quelle und von wann diese stammen und das ist auch gesetzlich so verankert.

Deshalb wird auch ein gerichtliches vorgehen, sehr wahrscheinlich ohne Erfolg bleiben.