Wird Steuernachzahlung bei ALGII-Empfänger berücksichtigt?
Hallo liebes Community, ich beziehe nun seit August eine Aufstockung durch ALGII zu meinem Verdienst.....das was ich bekomme ist echt super und bin sehr froh darüber. Mein Weihnachtsgeld, was ich durch den Arbeitgeber bekomme wird mir angerechnet und dadurch ab dem Weihnachtsgeldeingang weniger Leistungsgeld, was ja auch ok ist. Jedoch kam jetzt die Steuerrückzahlung von 2012 (in dem Jahr war ich noch in der Ehe und hatte zudem noch die bessere Steuerklasse). Ich muss nun rund 900.- Euro zurückzahlen...ich weiss nicht wie?? Ok, das Finanzamt meint ich könnte es eine zeitlang "stilllegen" lassen, was mir ja im Endeffekt nichts bringt, da ich danach diese Summe aufbringen muss, oder ich könnte es in Raten abbezahlen, was aber min. 50 Euro sein soll.....nun kam ich auf die Idee, beim Jobcenter nachzufragen, ob die denn sowas nicht mitberücksichtigen, ich mein, dass sind keine "Privatschulden" bzw. Privatvergügen, sondern Schulden an dem Staat, ob mir die Steuerschuld zum Einkommen angerechnet werden kann (als Minderung oder als Werbungskosten), weil das Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld wird sofort mitangerechnet und das Einkommen steigt, also müsste doch die Steuerschuld das Einkommen mindern oder nicht? Der Sachbearbeiter vom Jobcenter sagt nein, dass könne in keinem Fall irgendwie berücksichtigt werden und ich müsse schauen wie ich das bezahlt bekomme. Kann das wirklich sein? Bitte um eure Ratschläge. Vielen Dank für Eure Antworten!
2 Antworten
Der Sachbearbeiter vom Jobcenter gab dir bereits die richtige Antwort. Hier wird tatsächlich die Steuerschuld oder sonstige Privatschulden nicht mitberücksichtigt. Würde den Rat vom Finanzamt annehmen und es eine zeitlang stillegen lassen. Es sind und bleiben für das Jobcenter tatsächlich Privatschulden. Man darf nicht vergessen, es sind Sozialleistungen die man vom Jobcenter erhält. Und dieses wird wiederum von jeden sozialversicherungspflichtigen Steuerzahler mitfinanziert. Auf der anderen Seite erhälst du ja aufgrund deines Einkommens Freibeträge wovon du ja die Möglichkeit hast diese Steuerschuld zu begleichen. Vielleicht mal bei den Expartner/in anfragen, ob nicht hier ein Teil mitübernommen werden kann, da dieser ja auch mit den Genuss damals kam. Tut mir leid dir keine andere Antwort geben zu können.
Das Jobcenter und demzufolge dann der Steuerzahler,der die Sozialleistungen mit finanziert,kann ja nichts dazu,das du damals eine falsche Steuerklasse gewählt hast und somit zu wenig Steuern abgeführt hast !
Die zu wenig abgeführten Steuern,habt ihr ja dann wohl auch ohne die Hilfe des Steuerzahlers ausgeben können,also musst du jetzt sehen,wie du diese Schulden zahlst,das Jobcenter wird es mit Recht nicht berücksichtigen.
Da musst du eine Ratenzahlung vereinbaren,du bekommst ja deine Freibeträge und davon wird es dir wohl möglich sein,50 € an Raten zu zahlen.
Diese Forderung betrifft ja nicht die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,denn würde das so sein,dann würden auch solche Kosten übernommen,auch wenn sie aus einer Zeit stammen,in der keine Leistungen vom Amt bezogen wurden !
Das es nicht gerecht ist,steht ja auf einem anderen Blatt.
Es ist nun mal so,das Guthaben Erstattungen den Hilfebedarf verringern,egal aus welcher Quelle und von wann diese stammen und das ist auch gesetzlich so verankert.
Deshalb wird auch ein gerichtliches vorgehen, sehr wahrscheinlich ohne Erfolg bleiben.
Naja, rein logisch gedacht ist hier aber trotzdem ein Fehler im System des ALG II, weil Rückerstattungen aus der Steuer werden angerechnet, wenn man allerdings Forderungen ins Haus bekommt, dann hält man sich dezent zurück.
Diese One-Way-Taktik kann rein logisch betrachtet normal nicht mit unserem Rechtssystem harmonieren, wahrscheinlich wieder mal solch ein Fall, der Potential bis vors höchste Gericht hätte.....