Wird mein führerschein weg genommen (probezeit)?

8 Antworten

Hallo Rikaidesu,

derjenige der beim Fahrstreifenwechsel einen Unfall verursacht, muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur mit einer schriftlichen Verwarnung mit folgenden Inhalt rechnen:

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Tatbestandsnummer: 107101

Tatvorwurf: Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem. § 7 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31.1 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Mit Zahlung der 35,00 Euro hätte sich die Angelegenheit für den Unfallverursacher erledigt und zwar völlig unabhängig, ob er sich noch innerhalb der Probezeit befindet.

Du schreibst ja aber, dass der andere Verkehrsteilnehmer Dich gerammt hat als er die Spur gewechselt hat. Insofern hätte er die volle Schuld am Unfall.

Auf der anderen Seite schreibst Du, der  der Dich gerammt hat, behauptet Du wärst auf seine Spur gekommen.

Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass es darauf ankommt, was die Ermittlungen der Polizei ergeben.

Aber ich denke, dass Wichtigste für Dich ist jetzt erstmal, dass der Unfall keine Auswirkungen auf Deine(n) Fahrerlaubnis/Führerschein hat. Und ich denke mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro kannst Du auch leben, wenn die polizeilichen Ermittlungen ergeben, dass Du der Unfallverursacher warst. Ärgerlich wäre das natürlich in der Hinsicht, das Du Deinen Schaden nicht von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommst und Deine Versicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen muss.

Schöne Grüße
TheGrow  

Rikaidesu 
Fragesteller
 22.01.2017, 13:44

Alles klar ! Ja wie gesagt ich fuhr normal auf meiner Fahrbahn und wurde gerammt dann bleibt wohl nur die Ermittlung.

Aussendienst  22.01.2017, 20:02
@Rikaidesu

Wäre ja noch schöner, wenn der, der gerammt würde, mit Strafen zu rechnen hätte.

Wenn Du nicht gerade aus völlig unbegreiflichem Grund eine Vollbremsung auf der Überholspur hinlegst oder gar auf dem Beschleunigungsstreifen, hat immer der Auffahrende Schuld.

TheGrow  22.01.2017, 22:43
@Aussendienst

Dem Fragesteller wurde aber nicht aufgefahren sondern in die Seite gefahren

ich dachte weil ich in der probezeit bin

Nur weil Du noch in der Probezeit bist bedeutet das nicht das Du automatisch immer als Unfallverursacher in Betracht kommst.

Du wolltest Deinen Überholvorgang abschließen und vom mittleren Fahrstreifen nach rechts wechseln.
Der Unfallbeteiligte wollte Ähnliches, das vom 3. auf den 2.Fahrstreifen -
aber viel zu früh. Deshalb ist auch er der Unfallverursacher und nicht Du.

Siehe §7StVO:
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn
eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei
sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Du musst Dir auch keine Sorgen machen weil er Dich beschuldigt hat.
Deine Darstellung ist logisch und nachvollziehbar. Anhand des Anscheinsbeweises wird klar wer den Fehler begangen hat. Denn Du hattest keinen Grund nach links zu fahren - der Unfallverursacher hatte aber einen Grund nach rechts zu fahren. Wahrscheinlich hat er einfach nur Abstände und Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt.

Manchmal habe ich den Eindruck Einige verwechseln den Straßenverkehr mit einem Videospiel in dem Aktionen voraus ahnen kann. Nur leider gibt es im echten leben keine Resettaste...

Rikaidesu 
Fragesteller
 22.01.2017, 13:03

Viele Dank für deine Erklärung und ja du hast recht. Es gibt leider So etwas aber Gott sei Dank ist nichts schlimmes passiert außer ein Blechschaden.

Du hast auf der mittleren Spur ein langsameres rechtsfahrendes Fahrzeug überholt und wolltest wieder auf die rechte Spur zurück, da hat Dich ein offenbar schnellerer Wagen , von der linken Spur kommend gerammt, der auf die mittlere Spur wechsln wollte....? Habe ich das soweit richtig verstanden? Dann hätte dieser schnellere Fahrer nicht aufgepasst und somit die (Haupt-) Schuld. Demnach wäre Dein Führerschein deshalb nicht in Gefahr.

Rikaidesu 
Fragesteller
 22.01.2017, 12:19

genau so ist es passiert! 1 zu 1 genau so. Er hat aber behauptet dass ich angeblich auf seine Spur kam obwohl das nicht so war. Kann man saß anhand eines Gutachtens heraus finden? Mein Auto sieht so aus als ob frontal in meine Seite gefahren wurde

tuedelbuex  22.01.2017, 12:33
@Rikaidesu

Schön wären Zeugen, die den Unfall beobachtet haben! Hat sich niemand gemeldet? Etwa der Fahrer des Fahrzeuges, das Du überholt hast? Denn der hätte doch mitbekommen sollen/können, was passiert ist!

Aussendienst  22.01.2017, 20:04
@Rikaidesu

Gutachter und Sachverständige können sehr wohl den Aufprallwinkel rekonstruieren. Dabei werden sie dann auch herausfinden, aus welcher Richtung die meiste kinetische Energie einwirkte und daß dies bei seinem Fahrstreifenwechsel geschah.

Ansonsten stünde aber auch "Aussage gegen Aussage" und "in dubio pro reo"...

Rikaidesu 
Fragesteller
 22.01.2017, 13:00

Nein leider nicht er ist einfach weiter gefahren

Aussendienst  22.01.2017, 20:05
@Rikaidesu

Wie konnte der weiterfahren, wenn es vor seiner Nase gebatscht hat und für diesen Augenblick erstmal beide Spuren belegt waren?

Nein.

Der von der linken Spur hat sich offensichtlich verschätzt, war wohl in der Annahme, daß Du die Spur schneller wechselst und er ist Dir dann reingefahren. Das ist aber nicht Deine Schuld.

Denkbar wäre auch, daß der Fahrer auf der linken Spur ausgewichen ist, aber auch das tangiert Dich nicht, das muß dann der Unfallverursacher mit dem anderen, der ihn nötigte auszuweichen, abklären.

So oder so ist es nicht Deine Schuld, wenn Dir jemand in die Fahrertür fährt.

Rikaidesu 
Fragesteller
 22.01.2017, 20:02

okay Dankeschön für die Antwort

So, wie von dir beschrieben, droht dir nichts.

Rikaidesu 
Fragesteller
 22.01.2017, 12:20

okay danke