Krankheitstage Ausbildung Probezeit?

8 Antworten

Das sollte ein Arbeitgeber aber nicht fragen (müssen)! Seit dem 1.5.2004 ist lt. § 84 Abs. 2 SGB IX ein korrekt durchzuführendes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) die Pflicht jedes Arbeitgebers, wenn ein Mitarbeiter (m/w) mehr als 6 Wochen im Jahr am Stück oder in Abschnitten wegen Krankheit ausfällt und zwar unabhängig von Unternehmensgröße, Beschäftigungszahl oder Branche. Das ist auch für eine eventuelle Kündigung wegen Krankheit unumgänglich. Da solltest du dich mal einlesen...

Das ist nicht ganz korrekt, glaube ich.

Muss der AN nicht min. 6 Wochen am Stück wg. EINER Krankheit ausgefallen sein? Er kann sich ja im laufe des Jahres einmal sein Handgelenk gebrochen haben, eine Lungenentzündung bekommen haben, einen Bandscheibenvorfall etc. Da kommen dann auch mehr Wochen zusammen, aber wegen verschiedenen Erkrankungen.

@SoSchro87

Doch, das ist schon korrekt, das was du geschrieben hast, spielt u.U. eine Rolle bei der krankheitsbedingten Kündigung, nicht beim BEM.

Ehrlich gesagt: Wieso wird man oft gleich unter Generalverdacht gestellt wenn man oft krank ist? Klar KANN sowas sein weil man faul ist. Es kann aber genauso daran liegen, dass man gesundheitliche Probleme hat bzw. anfällig ist.

Ich finde es sehr wichtig, dass man verantwortlich mit seiner Gesundheit umgeht. Krank ist krank. Und soweit ich weiß, ist das auch endlich in vielen Chefetagen angekommen... Was nützt mir ein Arbeitnehmer, der immer zur Arbeit kommt und am Ende chronisch krank ist, weil er die Alarmsignale seines Körpers ignoriert hat?!!

Evtl. ist eine Probezeitverlängerung möglich.

Im Kommentar des Berufsbildungsgesetz steht: "Geringfügige Unterbrechungen der tatsächlichen Ausbildung von wenigen Tagen führen noch nicht zu einer entsprechenden Verlängerung der Probezeit. Vielmehr muss es sich um einen Zeitraum handeln, der im Verhältnis zur vereinbarten Probezeit erheblich ist." Bei einer Unterbrechung von einem Monat sollte eine Verlängerung um einen Monat möglich sein.

Am besten setzt Du Dich mal mit der Ausbildungsbetreuung der zuständigen Kammer in Verbindung, da die Probezeitverlängerung sowieso in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden muss.

Alternative: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (AZ: 2 AZR 93/01 vom 07.03.2002), dass eine faktische Verlängerung der Probezeit durch eine Kündigung mit bedingter Wiedereinstellungszusage möglich ist. Das heißt: Der Azubi bekommt während der noch laufenden Probezeit eine Kündigung ("Probezeit nicht bestanden") mit dem Angebot, die Ausbildung wieder neu zu beginnen. Auch dazu berät Dich die Kammer sicher gerne.

Am Besten ihn einfach drauf ansprechen und mit ihm ruhig reden. Aber wenn er immer einen Krankenschein dabei hatte, kannst du leider nicht viel ändern.

Ich glaube auch nicht, dass sich das in Zukunft bessern wird.

Im Prinzip kannst du gar nichts machen, wenn man krank ist ist man krank und das entscheidet immer noch der Arzt und nicht der Arbeitgeber.

Du kannst vielleicht mal ein Gespräch mit ihm führen, aber das wars dann auch schon.

...und welcher Mitarbeiter tragbar ist oder nicht, entscheidet immer noch der Arbeitgeber...

@user1439

ja, der Arbeitgeber kann ihn fristgerecht kündigen, aber ihn halt nicht bestimmen, ob er krank ist, oder nicht. Wenn der Arzt jemanden Krank schreibt, darf derjenige nicht arbeiten.

Im Prinzip kannst du gar nichts machen

§ 22 (1) BBiG: Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

@outfreyn

Er hat am Donnerstag seine 4 Monate Probezeit überstanden,

---> Probezeit vorbei

also geht nur eine Fristgerechte Kündigung.